Im Bereich Arzneimittel & Pharma vergibt die öffentliche Hand Aufträge für die Beschaffung von Wirkstoffen, Fertigmedikamenten, Impfstoffen und zugehörigen Dienstleistungen. Diese Aufträge unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, die sowohl die Qualität der Produkte als auch die Sicherheit der Lieferkette sicherstellen sollen.
Bieter müssen nachweisen, dass sie über die erforderlichen behördlichen Zulassungen, ein zertifiziertes Qualitätsmanagement und eine transparente Lieferkette verfügen. Darüber hinaus spielen nicht‑preisliche Kriterien wie Lieferfähigkeit, Umweltverträglichkeit und Serviceangebote eine entscheidende Rolle bei der Auftragsvergabe.
Alle relevanten Unterlagen, von technischen Spezifikationen bis zu den formalen Nachweisen, werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Eine sorgfältige Prüfung dieser Vorgaben und eine fristgerechte, vollständige Einreichung sind Voraussetzung dafür, dass das Angebot überhaupt berücksichtigt wird.
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Im Vergabeverfahren für Arzneimittel und pharmazeutische Leistungen gelten die allgemeinen Vorgaben des VgV‑Verfahrens sowie spezielle Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung. Bieter müssen nachweisen, dass sie über die erforderlichen Zulassungen, Qualitätsmanagementsysteme und Lieferketten‑Transparenz verfügen. Die Unterlagen sind in der geforderten Form und Frist einzureichen, sonst wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die wichtigsten Dokumente sind die aktuelle Hersteller‑ bzw. Importlizenz, ein Nachweis über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) und ein aktuelles Zertifikat des Qualitätsmanagementsystems (z. B. ISO 13485). Zusätzlich können Referenzen aus früheren öffentlichen Aufträgen und ein Nachweis über die Einhaltung von Lieferkettengesetzen verlangt werden.
Öffentliche Auftraggeber prüfen die Angebote sowohl nach Preis als auch nach nicht‑preislichen Kriterien. Zu den nicht‑preislichen Kriterien zählen Lieferfähigkeit, Produktqualität, Nachverfolgbarkeit, Umweltaspekte und Serviceleistungen wie Schulungen oder Rücknahmesysteme. Die Gewichtung wird im Vergabeunterlagen‑Teil „Bewertung“ festgelegt.
Ja. Die meisten Vergabeverfahren laufen über das elektronische Beschaffungsportal des Auftraggebers oder über zentrale Marktplätze wie das Vergabeportal des Bundes. Dort können Sie die Ausschreibungsunterlagen herunterladen, Rückfragen stellen und Ihr Angebot elektronisch einreichen. Achten Sie darauf, dass alle geforderten Dateiformate und Signaturverfahren verwendet werden.