Der Garten‑ und Landschaftsbau gehört zu den häufig ausgeschriebenen Leistungen im öffentlichen Sektor. Kommunen, Landesbehörden und andere öffentliche Auftraggeber benötigen Fachbetriebe für die Planung, Anlage und Pflege von Grünflächen, Spielplätzen, Parkanlagen und Infrastruktur‑Bereichen.
Bei der Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung ist es entscheidend, die spezifischen Vorgaben des Auftraggebers zu kennen. Dazu zählen technische Leistungsbeschreibungen, ökologische Auflagen sowie die einzuhaltenden Vergabe‑ und Vertragsbedingungen nach VOB/B.
Ein sorgfältig strukturiertes Angebot, das alle geforderten Nachweise und eine klare Kalkulation enthält, erhöht die Chance, im Auswahlverfahren zu bestehen. Achten Sie zudem auf die Einhaltung von Fristen und die korrekte Form der Angebotsabgabe – formale Fehler führen häufig zum Ausschluss, selbst wenn das technische Konzept überzeugend ist.
Neben den fachlichen Anforderungen spielt die Dokumentation von Referenzprojekten eine wichtige Rolle. Zeigen Sie, dass Sie bereits vergleichbare Aufgaben erfolgreich umgesetzt haben, und stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen den geforderten Qualitätsstandards entsprechen.
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Im Garten‑ und Landschaftsbau wird häufig nach dem VOB/B‑Vertragstyp gearbeitet. Achten Sie darauf, dass Ihr Angebot die geforderten Leistungsbeschreibungen exakt widerspiegelt und alle geforderten Nachweise (z. B. Qualifikationsnachweise, Referenzen, Fachkunde‑Bescheinigungen) beigefügt sind. Fehlende Unterlagen führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Leistungsbeschreibung gliedert sich meist in Vorarbeiten (z. B. Geländevorbereitung), Ausführungsarbeiten (Pflanzungen, Bau von Wegen, Entwässerung) und Nacharbeiten (Pflege, Dokumentation). Lesen Sie die Beschreibung sorgfältig, prüfen Sie, ob Teil‑ oder Gesamtlösungen gefordert sind, und kalkulieren Sie Ihre Leistungen entsprechend.
Öffentliche Aufträge im Grünen unterliegen häufig zusätzlichen Umwelt‑ und Naturschutzauflagen. Dazu können Vorgaben zum Einsatz von heimischen Pflanzen, zur Vermeidung von Pestiziden oder zum Schutz von Gewässern gehören. Informieren Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Auflagen und prüfen, ob Ihre Betriebs‑ und Lieferketten diese erfüllen können.
Die Eignungsprüfung erfolgt meist anhand von Nachweisen über fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Relevant sind zum Beispiel Fachkunde‑Nachweise, Nachweise über abgeschlossene Aufträge ähnlicher Größe und aktuelle Wirtschaftsauskünfte. Stellen Sie sicher, dass alle Nachweise aktuell und vollständig sind.
Je nach Auftragswert und Komplexität kann das Vergabeverfahren offen, nicht offen oder ein Verhandlungsverfahren sein. In offenen Verfahren können alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben, während nicht offene Verfahren nur ausgewählte Bieter zulassen. Im Verhandlungsverfahren wird das Angebot nach einer ersten Prüfung noch verhandelt. Die jeweiligen Fristen und Formalien sind im Vergabeunterlagen‑Teil genau beschrieben.