Öffentliche Aufträge in Rheinland‑Pfalz werden über ein strukturiertes Vergabeverfahren vergeben, das Transparenz und fairen Wettbewerb sicherstellen soll. Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, an Projekten aus den Bereichen Infrastruktur, IT, Dienstleistungen, Bau und vielen weiteren teilzunehmen.
Damit Ihr Angebot berücksichtigt wird, müssen Sie zunächst prüfen, ob Ihr Unternehmen die geforderten Eignungskriterien erfüllt. Dazu gehören unter anderem fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Alle relevanten Ausschreibungen finden Sie in der zentralen E‑Vergabe‑Plattform des Landes. Dort können Sie die Unterlagen herunterladen, Fragen stellen und Ihr Angebot elektronisch einreichen. Beachten Sie die festgelegten Fristen und die formalen Vorgaben, da Verstöße zum Ausschluss führen können.
Nach der Angebotsabgabe prüft der Auftraggeber die eingereichten Unterlagen nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Bei erfolgreicher Vergabe erhalten Sie den Zuschlag und können mit der Ausführung des Auftrags beginnen.
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In Rheinland‑Pfalz gilt das Vergaberecht des Bundes sowie das Landesvergabegesetz. Alle öffentlichen Auftraggeber – von Kommunen über Landesbehörden bis hin zu Einrichtungen des Gesundheits‑ und Bildungswesens – müssen ihre Aufträge nach transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerbsorientierten Verfahren ausschreiben.
Bieter sollten die jeweiligen Vergabeunterlagen sorgfältig prüfen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Eignungs‑ und Zuschlagskriterien sowie die geforderten Nachweise. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zum Ausschluss führen.
Die elektronische Vergabeplattform des Landes (z. B. „eVergabe Rheinland‑Pfalz“) ist das zentrale Portal für die Veröffentlichung, das Einreichen von Angeboten und die Kommunikation mit dem Auftraggeber. Ein rechtzeitiger Zugang und die Einhaltung der technischen Vorgaben sind Voraussetzung für ein gültiges Angebot.
Bei Unklarheiten können Bieter Rückfragen stellen – jedoch nur innerhalb der im Vergabevermerk festgelegten Frist. Antworten werden allen Bietern gleichzeitig mitgeteilt, um Chancengleichheit zu wahren.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten alle Bieter eine Mitteilung über das Ergebnis. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch erheben und die Vergabeunterlagen prüfen lassen.