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Projekt-ID: #LOT-0001 RBVGA26

Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht im Rahmen des Wiederaufbaus

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07.07.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet.

Lose

3 Lose

In Los 1 wird die vollumfängliche vergaberechtliche Begleitung von Vergabeverfahren auf nationaler- und EU-Ebene für die Vergabe von Bauleistungen ausgeschrieben. Details sind der Leistungsbeschreibung im Dokument "Ausschreibungsbedingungen" zu entnehmen. Der geschätzte Bedarf der Begleitung bezieht sich auf 624 Vergabeverfahren (Obergrenze 876) zzgl. 168 weitere Lose (Obergrenze 236), die über eine Anzahl von 4 Losen hinausgehen + 5.218 Arbeitsstunden auf Stundensatzbasis (Obergrenze 7329), Details s. Preisblatt. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgelegt.

In Los 2 wird die vollumfängliche vergaberechtliche Begleitung von Vergabeverfahren auf nationaler- und EU-Ebene für die Vergabe von Planungsleistungen ausgeschrieben. Details sind der Leistungsbeschreibung im Dokument "Ausschreibungsbedingungen" zu entnehmen. Der geschätzte Bedarf der Begleitung bezieht sich auf 135 Vergabeverfahren (Obergrenze 203) zzgl. 13 weitere Lose (Obergrenze 27), die über eine Anzahl von 4 Losen hinausgehen + 1110 Arbeitsstunden auf Stundensatzbasis (Obergrenze 1747), Details s. Preisblatt. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgelegt.

In Los 3 wird umfassende baubegleitende Rechtsberatung ausgeschrieben. Bei der Umsetzung des Wiederaufbaus in der VGA entstehen wiederholt unterschiedliche rechtliche Fragestellungen im Bereich baubegleitende Rechtsberatung nach Zuschlagserteilung an. Es werden Dienstleister gesucht, die diese Rechtsberatung nach Bedarf erbringen können. Gerichtliche Vertretung ist nicht umfasst. Der Abruf erfolgt auf Stundenhonorarbasis. Der geschätzte Bedarf bezieht sich auf 1.500 Stunden; Obergrenze 2250 Stunden. Details s. Preisblatt. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgelegt.

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