Öffentliche Ausschreibungen in Hessen bieten Unternehmen die Möglichkeit, Aufträge aus dem Bereich Verwaltung, Infrastruktur, Gesundheit und vielen weiteren Sektoren zu gewinnen. Alle relevanten Aufträge werden zentral im hessischen Vergabeportal veröffentlicht und können dort eingesehen sowie elektronisch bearbeitet werden.
Als Bieter sollten Sie sich zunächst im Vergabeportal registrieren und ein Unternehmensprofil anlegen. Dieses Profil dient als Basis für die Teilnahme an den verschiedenen Vergabeverfahren und ermöglicht Ihnen den Zugriff auf die vollständigen Ausschreibungsunterlagen.
Die Teilnahme erfordert die Einhaltung klar definierter Vorgaben: die fristgerechte Einreichung aller geforderten Nachweise, die Einhaltung der formalen Vorgaben und die Beachtung der jeweiligen Vergabeart. Fehler in der Dokumentation können zum Ausschluss führen, daher ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend.
Nach dem Einreichen Ihres Angebots prüft die ausschreibende Stelle die Unterlagen und entscheidet im Rahmen des geltenden Vergaberechts. Die Ergebnisse werden allen Teilnehmenden transparent kommuniziert, sodass Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung nachvollziehen können.
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Alle öffentlichen Aufträge in Hessen werden über das zentrale Vergabeportal veröffentlicht. Dort finden Sie aktuelle Ausschreibungen, können sich registrieren und Ihre Angebote elektronisch einreichen.
Bevor Sie ein Angebot abgeben, prüfen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig. Achten Sie insbesondere auf die geforderten Nachweise, die Leistungsbeschreibung und die Fristen für Rückfragen.
Die Vergabe erfolgt nach den geltenden Vergaberegeln des Bundes und des Landes Hessen. Je nach Auftragswert und Art des Verfahrens können unterschiedliche Verfahren (offenes, nicht‑offenes, Verhandlungsverfahren) zum Einsatz kommen.
Bei Unklarheiten können Sie die im Vergabeportal angegebenen Kontaktpersonen kontaktieren. Fragen sollten rechtzeitig gestellt werden, damit eventuelle Ergänzungen noch berücksichtigt werden können.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten alle Bieter eine Mitteilung über das Ergebnis. Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht, die Vergabeentscheidung zu prüfen und ggf. Einspruch zu erheben.