Öffentliche Aufträge in Nordrhein‑Westfalen werden zentral im Landesvergabeportal veröffentlicht. Dort finden Unternehmen aller Größenordnungen aktuelle Ausschreibungen aus Bereichen wie Bau, IT, Dienstleistungen und Lieferungen.
Bevor Sie ein Angebot einreichen, prüfen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig. Sie enthalten alle Vorgaben zu Leistungsumfang, formalen Anforderungen und Fristen. Ein lückenloses Verständnis dieser Vorgaben ist die Basis für ein erfolgreiches Bieterverfahren.
Die elektronische Einreichung erfolgt über das sichere Bieterportal des Landes. Dort können Sie Ihre Unterlagen hochladen, digital signieren und den Eingangszeitpunkt nachverfolgen. Achten Sie darauf, dass alle geforderten Nachweise vollständig beigefügt sind, um eine Ausschlussgefahr zu vermeiden.
Neben den bundesweiten Vergabevorschriften gibt es in NRW zusätzliche landesspezifische Regelungen. Diese finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen und im Hinweisbereich des Vergabeportals. Wer diese Besonderheiten kennt, kann seine Chancen im Vergabeverfahren deutlich verbessern.
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In Nordrhein‑Westfalen gelten die allgemeinen Vergabevorschriften des VgV‑ und SektVO‑Rechts. Zusätzlich gibt es landesspezifische Vorgaben, die im Vergabeportal des Landes veröffentlicht werden. Bieter sollten daher immer die aktuelle Ausschreibungsunterlage prüfen, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.
Die meisten Ausschreibungen werden elektronisch im Vergabeportal des Landes veröffentlicht. Dort können Sie die Unterlagen herunterladen, Rückfragen stellen und Ihre Angebote über das sichere Bieterportal einreichen.
Achten Sie darauf, dass alle geforderten Nachweise (z. B. E‑U‑Vergabe‑Nachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Fachkunde‑Nachweise) vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Fehlende Dokumente führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Angebotsfrist ist verbindlich. Eine spätere Einreichung wird nicht berücksichtigt. Planen Sie ausreichend Zeit für das Hochladen, die digitale Signatur und die Bestätigung des Eingangs ein.
Bei Unklarheiten zur Ausschreibung können Sie die im Dokument angegebenen Kontaktstellen kontaktieren. Fragen sollten schriftlich und rechtzeitig gestellt werden, damit die Antworten allen Bietern zugänglich gemacht werden können.