Rad- und Fußverkehr sind die klimaschonendsten und umweltfreundlichsten Fortbewegungsarten. 2024 verunglückten insgesamt 129.374 Personen außerhalb geschlossener Ortschaften. Darunter mit einem Anteil von ca. 8,7 % Radfahrende und ca. 1,1 % zu Fuß Gehende. Trotz verhältnismäßig geringer Anteile der Rad- und Fußverkehrsunfälle ist zu beachten, dass Studien zu Folge, die Dunkelziffer von Unfällen mit Beteiligung von Fuß- und Radverkehr hoch sein kann. Außerorts macht die gemeinsamen Führungen des Fuß- und Radverkehr einen großen Anteil am Ge-samtnetz aus, wobei diese meistens als gemeinsamer Geh- und Radwege (StVO Zeichen 240) im Zwei-richtungsverkehr ausgewiesen sind. Für diese Wege ist ein Regelmaß von mindestens 2,5 m im Basisnetz empfohlen, die Einsatzgrenzen sind abhängig von der Fuß- und Radverkehrsstärke (s. ERA, FGSV). Die Grundsätze zum Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes ent-halten bereits eine Öffnungsklausel für größere Breiten. Objektive Bewertungskriterien, wann eine Mehrbreite geboten und wirtschaftlich ist, besteht dabei noch nicht. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, Kriterien für den Bedarf über das derzeitige Regelmaß hinausge-hender Mehrbreiten in Abhängigkeit von lokalen Verhältnissen zu identifizieren und relevante Kriterien mit ihrer Wirkung praxisorientiert zusammen zu stellen und somit eine Grundlage für eine nach BHO geforderte Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Mehrbreiten zu bilden. Wobei die Mehrbedarfe anhand der Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit aber auch unter Hinzunahme weiterer Kriterien (z. B. Komfort, Routenwahl, Verkehrsstärken/-zusammensetzung/-steigerung, Flächenverbrauch, Umweltkosten) auf-bereitet werden sollen. Beginnend bei den Regelbreiten von gemeinsamen straßenbegleitenden Wegen im Außerortsbereich sind in Abhängigkeit von lokal vorliegenden Verhältnissen bedarfsgerechte Entwurfsempfehlungen auf-zubereiten.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
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03.0648_04a_Referenzliste gem. _ 46 VGV.xlsx
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03.0648_04c_Eigenerklärung_EU_gem. __ 123, 124 GWB.docx
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03.0648_04d_Eigenerklärung_EU_Art_5k VO-2022-576_offV.docx
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03.0648_05_Garantieerklärung Trennungsrechnung Aufträge.docx
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03.0648_06_Erklärung Bietergemeinschaft_neu.pdf
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03.0648_07_Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_EU+national_neu.pdf
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03.0648_08_Formblatt-Eigenerklaerung-KMU.pdf
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03.0648_09_FE Vertragsmuster.pdf
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03.0648_09a_Anlage_Anforderungen an die Erstellung von BASt-Forschungsberichten_04-26.pdf
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03.0648_09b_Anlage_Technische_Anforderungen.docx
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03.0648_09c_Anlage_Checkliste für BASt-Berichte.pdf
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03.0648_11_Beispiel Meilenstein- und Zahlungsplan.xlsx
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.