Die öffentliche Auftragsvergabe in Baden‑Württemberg folgt klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Sie richtet sich an Unternehmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister, die Leistungen für Behörden, Kommunen und Einrichtungen des Landes erbringen möchten.
Alle relevanten Ausschreibungen werden zentral im Landes‑Vergabeportal veröffentlicht. Dort können Sie gezielt nach Aufträgen suchen, die zu Ihrem Leistungsportfolio passen, und erhalten alle notwendigen Unterlagen zum Download.
Bevor Sie ein Angebot einreichen, prüfen Sie die Eignungs‑ und Zuschlagskriterien der jeweiligen Ausschreibung. Diese umfassen häufig fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und technische Referenzen.
Die Einhaltung der festgelegten Fristen und die korrekte elektronische Signatur Ihrer Unterlagen sind entscheidend, um im Vergabeverfahren berücksichtigt zu werden.
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Öffentliche Aufträge in Baden‑Württemberg werden über das Vergabeportal des Landes veröffentlicht. Dort finden Sie sämtliche Ausschreibungen von Kommunen, Landesbehörden und Einrichtungen des Gesundheits‑ und Bildungswesens. Die Plattform bietet Filterfunktionen, mit denen Sie nach Branche, Auftragsart oder Region suchen können.
Jeder Auftrag enthält eine Vergabeunterlage, die alle technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben enthält. Lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig, prüfen Sie die Eignungskriterien und achten Sie auf Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten.
Die meisten Verfahren laufen elektronisch ab. Sie benötigen ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QES) bzw. eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), um Angebote rechtsgültig zu unterzeichnen. Registrieren Sie sich rechtzeitig im Vergabeportal, um die erforderlichen Zertifikate zu erhalten.
Bei Unklarheiten zur Ausschreibung können Sie Rückfragen direkt an die im Vergabeunterlagen angegebene Kontaktstelle richten. Die Frist für Rückfragen ist in der Regel klar definiert; Antworten werden häufig in einer Nachtragsinformation veröffentlicht, die allen Bietern zugänglich ist.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten Sie als Bieter eine Mitteilung über das Ergebnis. Bei einer Zuschlagserteilung müssen Sie die Vertragsbedingungen prüfen und ggf. Nachweise zur Leistungsfähigkeit erbringen, bevor der Vertrag wirksam wird.