Projekt-ID: #226-2025

Kampfmittelsondierung

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Projektbeschreibung

Kampfmittelsondierung: Gegenstand dieser Beschaffung sind die Kampfmittelerkundungen auf den Infrastrukturflächen für die Bahnübergangsbeseitigung an der L 385 und die Erschließung gem. Bebauungs-plan Nr. 57 in Grünheide (Mark), Ortsteil Hangelsberg

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Eine Anfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst der Polizei Brandenburg im April 2021 hat keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben. Behördenseits werden daher keine Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen gefordert. Die Antwort auf eine erneute Kampfmittelanfrage in November 2025 steht noch aus. Der AG möchte freiwillig Kampfmittelerkundungen durchführen lassen und die Stubbenrodung im Baufeld durch eine kampfmitteltechnische Baubegleitung von einem Befähigungsinhaber gem. § 20 SprengG sichern lassen. Es ist vorgesehen, flächendeckend Detektionen bis in 2m Tiefe mit einem geeigneten Verfahren nach Wahl des AN durchführen zu lassen. Bei den zu untersuchenden Flächen handelt es sich vorwiegend um Waldfläche. Die Kampfmittelsondierungen sind nach Fällung der Bäume und vor der Stubbenrodung durchzuführen. Die Durchführung erfolgt abschnittsweise in enger Abstimmung mit dem AN für die Rodungsarbeiten. Ein kleiner Teil der Flächen sind beste-hende Forstwege bzw. bestehende Betonfahrbahnen oder unbefestigte Freiflächen. Diese sind im Leistungsverzeichnis gesondert ausgewiesen. Die Stubbenrodung ist durch einen Befähigungsinhaber gem. §20 SprengG zu begleiten. Die Stubbenrodung erfolgt ebenfalls abschnittsweise entsprechend der in den Planunterlagen aus-gewiesenen Baufelder. Die Ausführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem AN Rodungsarbeiten. In Vorbereitung des Brückenbaus müssen die Oberleitungsanlagen der Deutschen Bahn umgebaut werden. Dafür sind 12 neue Masten erforderlich. Im Mittelpunkt der geplanten Maststandorte sind Tiefensondierungen zur Kampfmittelerkundung durchzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass eine Erkundungstiefe von 8m ab Geländeoberkante ausreicht. Die Maststandorte liegen im Gefahrenbereich der Gleisanlage. Daher müssen die Kampfmittelsondierungen zwingend in einer Sperrpause der Bahn stattfinden. Für die Durchführung der Arbeiten ist die Sperrpause in der 3.KW 2026 vorgesehen. Die Durchführung muss in enger Abstim-mung mit dem AN OLA (Oberleitungsanlage) erfolgen. Die zukünftigen Maststandorte und Ansatzpunkte für die Tiefensondierungen werden zuvor durch einen Vermesser des AG abgesteckt. Der AN benötigt für die Durchführung der Arbeiten eine Erlaubnis gem. §§ 7 und 20 SprengG. Folgende Hauptleistungen sind jeweils in Teilflächen bzw. -mengen auszuführen: ca. 85.000 m² Flächensondierung abgeholzte Waldfläche ca. 13.000 m² Flächensondierung Forstwege/ Freiflächen ca. 5.000 m² Flächensondierung Betonfahrbahn ca. 700 m² Flächensondierung Asphaltfläche ca. 100 m Kampfmittelsondierbohrung ca. 55 d Kampfmitteltechnische Baubegleitung

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