Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen
Das Projekt umfasst eine moderne und umfassende Kommunikationslösung, die zahlreiche zentrale Bestandteile integriert. Folgende Erwartungen werden an die ausgeschriebene Leistung gestellt: Im Bereich Telefonie und Voice (ehemals HessenVoice) wird eine zeitgemäße Sprachkommunikation bereitgestellt, die bestehende Systeme ersetzt und erweitert. Ergänzend dazu ermöglicht die Softphone-Funktionalität die Nutzung der Telefonie direkt über PC oder mobile Endgeräte, ohne dass zusätzliche Hardware erforderlich ist. Als Webkonferenzlösung (VKS) wird aktuell auf Webex gesetzt; die Lösung soll jedoch auch künftige Weiterentwicklungen und hybride Arbeitsformen bestmöglich unterstützen. Darüber hinaus wird mit Chat- und Messaging-Funktionen eine sichere und effiziente Plattform für die schriftbasierte Teamkommunikation geschaffen. Hohe Anforderungen gelten für Sicherheit und Datenschutz sowie für die Barrierefreiheit, um allen Beschäftigten einen sicheren und inklusiven Zugang zur Lösung zu bieten. Das Betreibermodell definiert klare Verantwortlichkeiten und Prozesse für den Betrieb, während flankierende Schulungsmaßnahmen die Einführung begleiten und die Akzeptanzförderung unterstützen. Die Lösung wird vollständig mit dem HessenPC kompatibel sein und über die HessenNetz-Anbindung einen sicheren, performanten Zugriff ermöglichen. Ein weiterer Bestandteil ist die Bereitstellung als portpreisbezogener Full Managed Service, der durch transparente Preisgestaltung und umfassendes Service-Management überzeugt. Dabei wird auf Herstellerneutralität geachtet, um Abhängigkeiten zu vermeiden und langfristige Flexibilität sowie Wettbewerbsoffenheit zu gewährleisten. Die Beschaffung und Implementierung der ausgeschriebenen UCC-Lösung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an Informationssicherheit, Datenschutz und Interoperabilität mit bestehenden behördlichen Infrastrukturen. Für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung ist die Einhaltung des vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebenen Kompendiums für organisationsinterne Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf (KomTK ) sicherzustellen. Diese Richtlinie definiert verbindliche Sicherheitsmaßnahmen - einschließlich technischer, organisatorischer und infrastruktureller Anforderungen - für Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf und dient als Maßstab für Planung, Betrieb und Absicherung der angebotenen Lösung. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Kriterium bei der Auswahl und Implementierung von Kommunikationssystemen. Die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung ("DS-GVO") und das Hessische Datenschutzgesetz ("HDSIG") sehen vor, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren und datenschutzrechtliche Grundprinzipien - wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit - konsequent umzusetzen. Während Unified-Communications-Lösungen vor allem bei Nutzung von Cloud-Anteilen für Anwendungen mit einem normalen Schutzbedarf gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ("BSI") konzipiert sind, gibt es Szenarien, in denen ein höheres Sicherheitsniveau erforderlich ist. In den Fällen, in denen ein höheres Sicherheitsniveau erforderlich ist, wird häufig auf ein On-Premise-System zurückgegriffen, das vollständig innerhalb der eigenen IT-Infrastruktur betrieben wird und damit den Anforderungen an einen hohen oder sehr hohen Schutzbedarf besser gerecht werden kann. Durch den Betrieb in einer kontrollierten Umgebung kann ein höheres Maß an Kontrolle über Datenflüsse, Zugriffsschutz, Verschlüsselung sowie Notfall- und Wiederherstellungsmaßnahmen sichergestellt werden. Unified Communications and Collaboration (UCC) Lösungen stellen eine zentrale Komponente moderner IT-Infrastrukturen dar und dienen der integrierten Vernetzung unterschiedlichster Kommunikations- und Kollaborationsdienste. Um den betrieblichen Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sicherheit, Skalierbarkeit sowie Interoperabilität gerecht zu werden, sind spezifische technische Voraussetzungen unabdingbar. Diese Anforderungen bilden die Grundlage für die Auswahl, Implementierung und den Betrieb einer leistungsfähigen UCC-Lösung, die eine effiziente und unterbrechungsfreie Zusammenarbeit innerhalb der Organisation gewährleistet. Um einen schnellen Projekterfolg herbeiführen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem AN und dem AG erforderlich. Der AN MUSS sich im Rahmen der Umsetzung eng mit internen und externen Verantwortlichen auf der Seite des AGs abstimmen, um erforderliche sowie zwangsläufige Wechselwirkungen mit weiteren Systemen des AGs (z.B. Firewall, Netzwerk etc.) möglichst früh in der Umsetzung des Projekts zu berücksichtigen und erforderliche Anpassungen und Eingriffe an diesen Systemen möglichst störungsfrei und zeitkritisch umzusetzen. Die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsinhalte MÜSSEN vom AN für den vertraglich festgelegten Zeitraum vollumfänglich und in abschließender Ergebnisverantwortung, flexibel nach dem jeweiligen Bedarf des AGs in Form eines "Managed Service" erbracht werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird besonderer Wert auf die Barrierefreiheit der zu liefernden Unified Communications and Collaboration (UCC)-Lösung gelegt. Barrierefreiheit bedeutet, dass die Lösung von allen Nutzenden, unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen oder Einschränkungen, uneingeschränkt und gleichberechtigt genutzt werden kann. Dies umfasst insbesondere Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Die detailierten Leistungsanforderungen sind den jeweiligen Kapiteln der Leistungsbeschreibung (Kapitel 1 - 7) zu entnehmen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.