Gem. § 2 des BrSchG haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Im Rahmen dieser Sicherstellung beabsichtigt die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Pinneberg die Herstellung und Lieferung eines Hilefeleitungs- Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) einzukaufen. Bei dem zu beschaffenden Fahrzeug handelt es sich um ein HLF 10, das sowohl für Brandbekämpfung als auch für technische Hilfeleistungen ausgerüstet ist. Es ist eine Weiterentwicklung des LF 10 und verfügt über zusätzliche Ausrüstung für die technische Hilfeleistung, wie z.B. hydraulisches Rettungsgerät. Die Besatzung eines HLF 10 besteht in der Regel aus neun Feuerwehrleuten. Die Leistung wird in 3 Teillosen unterteilt.
Anzubieten ist ein handelsübliches bzw. serienmäßiges Frontlenkerfahrgestell (Linkslenker) der zur Zeit neuesten Modellreihe geeignet für den Ausbau eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug gem. DIN 14530-26 Teil 3. Kraftfahrzeuggewichtsklasse M nach DIN 1846 mit 6- fach Bereifung. Zulässiges Gesamtgewicht 16.000 kg. darf nicht überschritten werden. Kraftfahrzeug- Kategorie 2: geländefähig nach DIN EN 1846-2. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Die Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringenden Leistung in ihren wesentlichen Merkmalen, z.B. durch Abmessungen, technische Daten. Der Wettbewerb wird ggf. eingeengt, ist aber nicht ausgeschlos-sen. Produktvorgaben sind aus Gründen der Kompatibilität mit der Bestandstechnik der Feuerwehr Pinne-berg erforderlich (§ 31 Abs.6 VgV). Die in der Leistungsbeschreibung gemachten Typenangaben hinsicht-lich der feuerwehrtechnischen Ausstattung sowie bei der Funkausstattung, begründen sich in der technischen Kompatibilität bereits vorhandener Geräte bei der Feuerwehr Pinneberg. Gleichwertige Produkte werden zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch entsprechende schriftliche Produktinformation nachzu-weisen. Die Nachweise müssen belegen, dass die Produkte auf dem neuesten Stand der Technik sind und die Sicherheit bei der Verwendung gegeben ist (z.B. Zertifikate, Prüfsiegel o.ä.). Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklär-ten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Anbieter die Konformität der angebotenen Produkte mit den für den Auftraggeber (Käufer) geltenden staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallver-hütungsvorschriften sowie den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Die Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringenden Leistung in ihren wesentlichen Merkmalen, z.B. durch Abmessungen, technische Daten. Der Wettbewerb wird ggf. eingeengt, ist aber nicht ausgeschlos-sen. Produktvorgaben sind aus Gründen der Kompatibilität mit der Bestandstechnik der Feuerwehr Pinne-berg erforderlich (§ 31 Abs.6 VgV). Die in der Leistungsbeschreibung gemachten Typenangaben hinsicht-lich der feuerwehrtechnischen Ausstattung sowie bei der Funkausstattung, begründen sich in der techni-schen Kompatibilität bereits vorhandener Geräte bei der Feuerwehr Pinneberg. Gleichwertige Produkte werden zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch entsprechende schriftliche Produktinformation nachzu-weisen. Die Nachweise müssen belegen, dass die Produkte auf dem neuesten Stand der Technik sind und die Sicherheit bei der Verwendung gegeben ist (z.B. Zertifikate, Prüfsiegel o.ä.). Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklär-ten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Da ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug enorm viele Werkzeuge mitführt, ist ein durchdachtes Verlastungskonzept unerlässlich. Die Ausrüstungsgegenstände müssen logisch gruppiert sein, damit sie auch von weniger erfahrenen Kameraden in der Hektik des Einsatzes auf Anhieb gefunden werden. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Die Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringenden Leistung in ihren wesentlichen Merkmalen, z.B. durch Abmessungen, technische Daten. Der Wettbewerb wird ggf. eingeengt, ist aber nicht ausgeschlos-sen. Produktvorgaben sind aus Gründen der Kompatibilität mit der Bestandstechnik der Feuerwehr Pinne-berg erforderlich (§ 31 Abs.6 VgV). Die in der Leistungsbeschreibung gemachten Typenangaben hinsicht-lich der feuerwehrtechnischen Ausstattung sowie bei der Funkausstattung, begründen sich in der techni-schen Kompatibilität bereits vorhandener Geräte bei der Feuerwehr Pinneberg. Gleichwertige Produkte werden zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch entsprechende schriftliche Produktinformation nachzu-weisen. Die Nachweise müssen belegen, dass die Produkte auf dem neuesten Stand der Technik sind und die Sicherheit bei der Verwendung gegeben ist (z.B. Zertifikate, Prüfsiegel o.ä.). Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklär-ten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
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30_Leistungsverzeichnis HLF 10.docx
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24_Bietergemeinschaft.docx
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23_Verpflichtungserklärung_Unterauftragsleistungen_EU.docx
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22_Unterauftragsleistungen_EU.docx
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19_Datenschutz.docx
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16_Eigenerklärung zu Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.docx
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15a_Eigenerklärung_EU zu EU-Sanktionen gegen Russland.docx
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15_Eigenerklärung zur Eignung.docx
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14_Referenzliste.docx
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13_Besondere Vertragsbedingungen_EU.docx
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11_Bewerbungsbedingungen_EU.docx
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10_Verpflichtungserklärung nach Paragraf 4 VGSH.docx
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06_Angebotsschreiben_EU.docx
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02_Aufforderung zur Angebotsabgabe_EU.docx
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.