Die Erteilung einer Konzession für Brandmeldeanlagen (BMA) im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle der Feuerwehr Münster.
Die Erteilung einer Konzession für Brandmeldeanlagen (BMA) im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle der Feuerwehr Münster. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage (AÜ) für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese AÜ anzuschließen. Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen (Variante 1, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. (Variante 2 und 3, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle. Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt mit Auftragserteilung frühestens jedoch am 01.01.2026 und endet nach 120 Monaten. Der Vertrag kann nicht verlängert werden.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.