Der Spital- und Spendfonds Überlingen ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung wurde zum Zweck der Versorgung armer, kranker und alter Einwohner gegründet. Der Spital- und Spendfonds Überlingen ist Eigentümer der Flurstücke 2598, 2599 und 2599/2 in Überlingen. Die Größe des Projektareals beträgt insgesamt 8.100 qm. Das Areal ist derzeit insbesondere mit einem ursprünglich als Krankenhaus genutzten Gebäude ("Altes Krankenhaus") sowie Erweiterungsgebäuden bebaut. Das Alte Krankenhaus steht nicht unter Denkmalschutz. Eine Nutzung der Gebäudekomplexe ist aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich. Die gesamte Fläche soll daher einer neuen Nutzung zugeführt werden. Künftig soll das Areal St. Ulrich in Überlingen sowohl der Pflege der Anwohnenden als auch zu Wohnzwecken dienen. Die Projektumsetzung soll mittels eines Investors in Form eines sogenannten Erbbau-Modells realisiert werden. Dem Investor soll über 70 Jahre ein Erbbrauchrecht für das gesamte Areal eingeräumt werden. Das Eigentum an den vom Investor errichteten Gebäuden soll nach Ablauf des Erbbaurechtes, dem sogenannten Heimfall, an den Spital- und Spendfonds Überlingen übergehen. Der Investor wird vertraglich verpflichtet, das Pflegeheim nach den zwingenden Vorgaben des Spital- und Spendfonds Überlingen zu errichten. Nach der Errichtung des Pflegeheims sollen die Räumlichkeiten des Pflegeheims an den Spital- und Spendfonds Überlingen für bis zu 30 Jahre vermietet werden. Vermieter ist der Investor. Der Spital- und Spendfonds Überlingen soll das Pflegeheim eigenständig und ohne Mitwirkung des Investors betreiben. Die vom Investor darüber hinaus auf dem Areal errichteten Gebäude sollen von dem Investor verwaltet werden. Die verbleibenden Flächen sollen zur Schaffung von Wohnraum verwendet werden, vorzugsweise in Form von betreutem oder barrierefreiem Wohnen. Hinsichtlich der ausführlichen Beschreibung des Vertragsgegenstandes wird vollumfänglich auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Vertragsgegenstand ist die bauliche Entwicklung von stiftungseigenen Grundstücken auf dem Projektareal St. Ulrich durch einen Investor. Es soll ein Pflegeheim und eine Wohnanlage mit anteiligem „Betreuten oder barrierefreiem Wohnen“ gemäß den Anforderungen der Vergabeunterlagen entwickelt werden. Der Spital- und Spendfonds Überlingen überträgt dem Investor zur Realisierung der Grundstücksentwicklung ein Erbbaurecht am gesamten Grundstück für einen Zeitraum von 70 Jahren. Das Pflegeheim muss maßgeblich nach den Vorgaben des Spital- und Spendfonds Überlingen errichtet werden. Die Stiftung mietet das Pflegeheim für eine Dauer von bis zu 30 Jahren vom Investor an. Die Entwicklung des Wohnanlagenbaus unterliegt abgesehen von gewissen (gesetzlichen) Mindestanforderungen keinen zwingenden Vorgaben. Die ausführliche Beschreibung des Vertragsgegenstandes ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.