Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss der Rahmenverträge über die Leistungen in Bezug auf die Beschaffung und Bereitstellung der Arbeitsplatz Hardware, die für den Betrieb notwendigen Services sowie die gesamte Abwicklung. - Los 1 - Arbeitsplatzendgeräte Kauf - Los 2 - Servicemodell
Die Beschaffung der Hardware-Infrastruktur gliedert sich generell in zwei Abschnitte. Im ersten Abschnitt, der Primären Beschaffung werden innerhalb eines Roll-Out circa 80% des Gesamtvolumens beschafft. Dieses Volumen wird in Form von Leasing (Los3 - separate Vergabe) beschafft. Die Basis für das Leasingangebot wird der im Vorfeld geschlossenen Kaufvertrag (Los1). Im zweiten Abschnitt, der Sekundären Beschaffung erfolgen Nachbeschaffungen, circa 20% des Gesamtvolumens. Diese erfolgen verteilt auf die Dauer von Beginn nach dem Roll-Out bis Vertragsende. Die Nachbeschaffungen werden von der EnBW direkt vom Gewinner des Los 1 gekauft. Für beide Beschaffungsabschnitte gilt, dass alle angefragten Leistungen gemäß Technisches Lastenheft, insbesondere die darin beschriebenen Serviceleistungen, sowohl im Kaufvertag als auch im Leasingvertrag abgebildet werden müssen.
Das Los 2 beinhaltet die Infrastruktur-Servicedienstleistungen für den störungsfreien Betrieb aller IT-Endgeräte der EnBW. Dieser umfasst neben den üblichen IMAC-Prozessen (Install-Ad-Move-Change) auch Umzüge innerhalb der Gebäudeinfrastruktur der EnBW (kein Home-Office) und die technische Entstörung, Garantieabwicklungen und Umrüstungen der IT-Endgeräte im beschriebenen Umfang. Neben den neu zu beschaffenden IT-Endgeräten werden hier auch die bereits installierten IT-Endgeräte mitberücksichtigt. Insbesondere TFT-Monitore, welche sich bis Projektbeginn im Eigentum der EnBW befinden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.