Das bisherige Fachverfahren für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX DEVISS (Alt-System) soll bis zum 01.01.2026 durch ein neues Fachverfahren abgelöst werden. Das zu beschaffende Fachverfahren dient der Bearbeitung von allen Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Feststellungsverfahren nach dem SGB IX und wird in der gesamten Versorgungsverwaltung in Baden-Württemberg (35 Versorgungsämter bei den Landkreisen, Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart) zum Einsatz kommen und das bisherige Verfahren vollständig ersetzen. Bearbeitet werden dort jährlich ca. 250.000 Antrags- und Überprüfungsverfahren, 25.000 Widerspruchsverfahren und mehr als 6.000 Klageverfahren. Ziel ist es, neben der Verwaltungsentscheidung selbst mit dem Fachverfahren bereits die Antragstellung/ Kontaktaufnahme digital zu bearbeiten sowie die medizinische und rechtliche Sachverhaltsermittlung durch sinnvolle Automatisierungsfunktionen zu unterstützen. Weiteres Ziel ist zudem die Minimierung von Medienbrüchen, die durch die Nutzung verschiedener Dokumentenmanagementsysteme bedingt sind und derzeit den notwendigen Informationsaustausch sowohl innerhalb der Versorgungsverwaltung als auch mit dritten Stellen beeinträchtigen. Außerdem ist über die Bereitstellung verschiedener Schnittstellen zwingenden gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Das Fachverfahren und seine Anbindungen müssen zudem die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Schutzbedarfskategorie "hoch" ermöglichen. Die IT-Landschaft in der Versorgungsverwaltung ist heterogen und durch Medienbrüche gekennzeichnet. Es sind unterschiedliche Verwaltungsebenen (Landratsämter, Regierungspräsidium, Sozialministerium) und Stellen wie z.B Medizinischer Dienst und externe Gutachter beteiligt. In den Versorgungsämtern sind unterschiedliche E-Akte-Systeme im Einsatz, da das Landesversorgungsamt keine zentralen Vorgaben machen kann. Die Versorgungsämter sind organisatorisch in die Landratsämter integriert und damit den organisatorischen Vorgaben des Landes entzogen. Die E-Akte-Systeme der LRÄ liegen auch nicht zentral im Landesrechenzentrum der BITBW, sondern bei kommunalen IT-Dienstleistern wie der KommOne. Kennzeichnend für die IT-Landschaft der Versorgungsverwaltung ist auch das Erfordernis der Anbindung an diverse Schnittstellen mit zum Teil landesspezifischen Ausprägungen etwa zur Übermittlung / Empfang von Akten an Gerichte (EGVP/bBePo) sowie die SAP-Zahlungsschnittstelle.
Geplant ist die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX Dieses soll im Wesentlichen folgendes ermöglichen: - Authentifizierung für Antragstellende über BundID (Gemäß ÖZGÄndG: Deutschland ID) auf erforderlichem Vertrauensniveau (hoch) - Integrierte Online-Antragstellung auf unterschiedlichen Endgeräten mit Rückkanal an Antragstellende auf OZG-Reifegrad 4 mit automatisierter Status-Information - Ebenenübergreifende Zusammenarbeit (Versorgungsämter, RPS, Landesversorgungsamt) in EINEM integrierten einheitlichen E-Akte System inkl. Nutzerverwaltung auf Basis eines Rechte- und Rollenkonzeptes - Unterstützung der Sachbearbeitung durch Workflows, Automatisierung von Routine-Aufgaben im Massenverfahren, Vermeidung von Eingabefehlern durch Plausibilisierung, Unterstützung bei Ermittlungsaufgaben, automatisierte Datenübernahme aus Papieranträgen, Unterstützung bei der Pflege der Metadaten von Datensätzen, Unterstützung bei der Verschlagwortung, Textbausteine - Anschlussfähigkeit an folgende Schnittstellen: zu bestehenden E-Akte-Lösungen des Landes z.B. zur Archivierung, zur Übermittlung / Empfang von Akten an Gerichte (EGVP/bBePo), Anbindung an Zahlungsschnittstelle (SAP), Elster (Anbindung an Finanzämter), Melderegister, Sterberegister, Elektronische Befundübermittlung (perspektivisch ePA), Kassenverfahren - Kostengünstige und schnelle Anpassbarkeit bei Änderungsbedarf durch modularen Aufbau - Barrierefreie Antragstellung (Priorität II BITV) und Sachbearbeitung (Priorität I BITV) - Datenmigration (Über die Migration der maßgeblichen Bescheide hinaus ist auch die Historie zu übernehmen) - Anpassung des Fachverfahrens an spezifische Anforderungen der Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg, etwa die Anbindung an die im EGovG BW vorgeschriebene E-Akte BW, an die landespezifisch anzupassende Schnittstelle zur Übermittlung von Akten an Gerichte (EGVP/bBePo) und die SAP-Zahlungsschnittstelle. - Implementierung in der IT-System-Umgebung im Landesrechenzentrum BITBW (Hosting erfolgt bei BITBW) - Application Management und laufende technische Pflege inkl. Updates und Patches für den Zeitraum von 10 Jahren - 2nd Level Support (Störungsbeseitigung und Fehlerbehebung) - Optional: 1st Level Support: User Help Desk inkl. Ticket-System - Pilotierung und Rollout in Rahmen einer maximalen Dauer von 1 Jahr inkl. Schulungen (Multiplikatoren-Schulungen in den 35 Versorgungsämtern sowie im Landesversorgungsamt) - IT-Sicherheit und Datenschutz: Das Fachverfahren muss die Einhaltung der DGSVO sowie Belange der Informationssicherheit (nach BSI IT-Grundschutz oder vergleichbar) durch technische und ggf. auch organisatorische Maßnahmen sicherstellen. Der Auftragnehmer ist zu verpflichten, im erforderlichen Umfang an der Erstellung eines Fachsicherheitskonzepts auf Basis von BSI-Grundschutz oder vergleichbar und etwaiger Penetrationstests mitzuwirken. Die Erstellung des Fachsicherheitskonzepts erfolgt über einen Rahmenvertrag des Landes. Penetrationstests können voraussichtlich über einen anderen Dienstleister beauftragt werden. Auch hierbei muss der Dienstleister mitwirken. Zudem soll für das Fachverfahren ein Netzplan, ein Datenflussdiagramm, ein Datenschutzkonzept und eine Datenschutzfolgenabschätzung vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers erstellt werden. - Auf die Einhaltung der VwV IT-Standards nebst Anlagen wird hingewiesen. Im Einzelnen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.