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Projekt-ID: #25-03-04-1200

Sanierung Halle Am Wirt in Diez - Los 02

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04.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Umfassende bautechnische und energetische Sanierung der Halle Am Wirt in Diez ----- Für eine uneingeschränkte Nutzbarkeit gemäß der vorgesehenen Zwecke (Sport, Kultur, Gemeinschaftsveranstaltungen, soziale Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt) mit einem verbesserten energetischen Standard und einer erhöhten Aufenthaltsqualität soll die Halle Am Wirt in Diez generalsaniert werden. In der Halle Am Wirt ist die Dachhaut undicht, das Dach kann ggf. nicht erhalten bleiben. Zudem befindet sich die im Jahr 1925 errichtete Halle in einem baulich desolaten und energetisch schlechten Zustand. Bei Regen läuft Wasser in die Gebäudestruktur. Dieses muss händisch entfernt und getrocknet werden. Die Halle ist für Sportvereine und Schulen nur noch mit großen Einschränkungen nutzbar. Generell findet sich in der Stadt Diez keine geeignete Halle zur Durchführung von größeren kulturellen und informativen Veranstaltungen. Durch die Sanierung der Halle soll die Nutzbarkeit für den Sport- und Kulturbereich gesichert werden. Wesentlicher Aspekt der Generalsanierung ist dabei eine energetische Sanierung der Halle mit dem Ziel, den energetischen Bedarf des Gebäudes um ca. 86 % zu reduzieren. Der verbleibende Energiebedarf soll möglichst vollständig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für den Teil der energetischen Sanierung wurde bereits mit Unterstützung eines Architekturbüros ein Förderantrag gestellt und bewilligt. Der Zuwendungsbescheid ist neben weiteren Unterlagen Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das im Zuwendungsbescheid festgeschriebene Projektziel der umfassenden energetischen Sanierung zur Realisierung einer verbindlichen Endenergiebedarfseinsparung von ca. 86 % ist zu erreichen. Darüber hinaus sind gebäudeintegrierte Resilienzmaßnahmen (Hochwasser-, Hitze- und Brandschutz) zu realisieren sowie die Installation eines sommerlichen Wärmeschutzes. Die derzeit weder mit dem Rollstuhl befahrbare noch barrierefreie Halle muss künftig barrierefrei zugänglich sein. Die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens sind zu beachten. Auf das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetzt) in der jeweils gültigen Fassung wird hingewiesen. Die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien soll zu einem nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen beitragen. Die Sanierungsmaßnahmen sind bis zum 31.12.2026 baulich zu realisieren / abzuschließen. Die Maßnahme ist insoweit eilbedürftig.

Lose

1 Los

Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-3, sowie für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 für Leistungen nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.

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