Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (im Folgenden ZVK oder Auftraggeberin) hat gemäß § 1 ihrer Satzung die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer heute 40 Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Sie ist ein Sondervermögen der Stadt Köln (§ 97 Absatz 1 Nummer 4 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen). Das Kassenvermögen ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG NRW) anzulegen. Nach § 16 Absatz 1 VKZVKG sind Wertbeständigkeit, Liquidität und ein möglichst hoher Ertrag sicherzustellen. Auf eine angemessene Mischung und Streuung ist zu achten. Aufgrund ihrer satzungsgemäßen Aufgabe und entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen finden auf die ZVK die Vorschriften des auf Bundesebene erlassenen Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung (VAG) Anwendung. Aufgrund der bestehenden Regelungen in der Satzung der ZVK wird bei ihr seit dem Jahr 2003 ein Kapitalstock für die Abdeckung der Anwartschaften aufgebaut. Derzeit verfügt die ZVK der Stadt Köln über ein bereits investiertes Vermögen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro. Einen Schwerpunkt bilden die illiquiden Anlagen mit bestehenden Immobilieninvestments, deren planmäßiger Anteil an der Allokation künftig 20 - 25 % betragen soll, und Alternative Investments deren Zielallokation für Infrastruktur bei 10 % und bei je 5 % für Private Equity und Private Debt liegt. Die aktuelle ALM Studie zeigt einen bis in die 2040er Jahre positiven Zahlungsstrom in dessen Folge mit einem weiteren Kapitalwachstum gerechnet werden kann. Gegenstand des beabsichtigten Rahmenvertrages sind Beratungsleistungen für die Strategieentwicklung in der Anlageklasse Infrastruktur Equity sowie die Unterstützung bei verschiedenen Fragestellungen rund um bereits gezeichnete oder neu auszuwählende Spezialfonds. Die Auswahl des Beraters erfolgt in zwei Phasen, dem Teilnahmewettbewerb und anschließend der Angebots- und Verhandlungsphase. Das Gesamtvolumen des Rahmenvertrages beträgt über die Laufzeit von 72 Monaten 110 Berater*innentage.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.