Magdeburg ist als Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts ein zentraler Sitz verschiedener Landesbehörden und Ministerien. Diese sind an unterschiedlichen Standorten in der Stadt angesiedelt, unter anderem auch in Gebäuden der ehemaligen Anger-Kaserne in der östlich zur Alten Elbe verlaufenden Turmschanzenstraße. In den unter Denkmalschutz stehenden landeseigenen Immobilien in der nördlichen Turmschanzenstraße und an der Jerichower Straße sind gegenwärtig das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, das Ministerium für Bildung sowie das Landesschulamt Sachsen-Anhalt untergebracht. Ein großer Teil des früheren Kasernengrundstücks ist derzeit unbebaut und liegt brach. Auf diesem plant die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) als Projektentwicklungsgesellschaft des Landes die Errichtung von Neubauten zur Ansiedlung von weiteren Behörden und Institutionen bis ca. 2031. Die Liegenschaft an der Turmschanzenstraße soll dabei im Ganzen zu einem Campus für öffentliche Verwaltungen ausgebaut werden. Welche Einrichtungen dafür in Frage kommen, steht derzeit noch nicht fest, so dass die Bauten eine dementsprechende Nutzungsflexibilität aufweisen müssen. Um diese Entwicklung in einer hohen städtebaulichen Qualität zu vollziehen, lobt die IPS einen städtebaulichen Ideenwettbewerb aus. Mit dem Wettbewerb sollen Vorschläge für eine mögliche Neubebauung und eine Qualifizierung der Freiflächen auf dem Areal im Sinne des Campusgedankens ausgelotet werden. Das Wettbewerbsergebnis soll die Grundlagen für eine architektonische Umsetzung in den folgenden Projektphasen schaffen. Darüber hinaus sollen mit einem längerfristigen Zeithorizont auch städtebaulich vakante Bereiche im Umfeld der Liegenschaft betrachtet werden, für die zurzeit noch keine konkreten Nutzungsabsichten bestehen. Dabei handelt es sich um einen in Kürze aus der Nutzung fallenden Straßenbahnbetriebshof sowie eine ungeordnete Fläche östlich des Behördenstandortes.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 mit maximal 20 Teilnehmern durchgeführt. Von diesen werden sechs Teilnehmer gesetzt und 14 in dem hier ausgeschriebenen vorangestellten Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Erfüllen mehr als 14 Teilnehmer die Zulassungskriterien, entscheidet das Los. Der Auslober behält sich vor, im Falle von Absagen einzelner Teilnehmer bis zum Zeitpunkt des Rückfragenkolloquiums ggf. Nachrücker zu benennen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Der Wettbewerb wird für Planungsteams aus Stadtplanern und/oder Architekten bindend in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten ausgelobt (jeweils Kammerpflicht). Die Stadtplaner und/oder Architekten sind im Team mit dem Landschaftsarchitekten federführend. Arbeitsgemeinschaften sind zulässig. Die Kommunikation mit den Teilnehmenden wird in der Bewerbungsphase ausschließlich über die Vergabeplattform durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Architekt berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU (EU- Berufsqualifikationsrichtlinie) entspricht. In die Bearbeitung ist bindend ein Landschaftsarchitekt als Entwurfsverfasser einzubeziehen. Teilnahmeberechtigt als Landschaftsarchitekt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) entspricht. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Teilnahmevoraussetzungen müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Jedes Büro darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. Wert des Preises: Die Wettbewerbssumme beträgt 75.000 EUR zzgl. MwSt. für 1. Preis 25.000 EUR, 2. Preis 18.000 EUR, 3. Preis 13.000 EUR, 4. Preis 9.000 EUR, 2 Anerkennungen je 5.000 EUR.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.