Allgemein Die Stadt Wunstorf als Eigentümerin des Stadttheaters in Wunstorf beabsichtigt Teile des vorhandenen Gebäudes zu sanieren. Seitens der Stadt Wunstorf gibt es bereits ein Gesamtkonzept für das Stadttheater mit dem Ziel, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Sichtbarmachung des Theaters zu verbessern. Diese Planungsleistung ist hier zu vergeben. Lage und Erschließung Das Stadttheater befindet sich im Kernbereich der Innenstadt, zugänglich von der Südstraße (Fußgängerzone) und gegenüberliegend westlich von der Straße Am Burgmannshof. Verbindend zwischen der Straße Am Burgmannshof und der Fußgängerzone verläuft an der südlichen Gebäudewand eine Passage von der auch die südlich vom Stadttheater gelegene Theaterbar erreicht wird. Die Theaterbar erweitert u.a. das gastronomische Angebot des Theaters während der Vorstellungspausen. Die Innenstadtlage und die zur Verfügung stehende Größe der Verkehrsflächen sind bei der Planung und Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen. Bestandsgebäude Das ursprünglich im Jahr 1950 errichtete Gebäude war als Lichtspielhaus geplant und wurde 1957 um ein Bühnenhaus erweitert. Das Bühnenhaus wurde 1964 mit Umkleideräumen aufgestockt. Im Jahre 1981 wurde das Bühnenhaus durch einen Neubau ersetzt, das Foyer EG wie OG umgestaltet, und ein Außenbalkon zur Südstraße angebaut. Das Vorhandensein von Schadstoffen in Bauteilen (z.B. asbesthaltige Putze etc.) kann nicht ausgeschlossen werden. Es wurden Schadstoffgutachten 2018 und 2021 erstellt. Das Stadttheater bietet als Versammlungsstätte 540 Besuchern Platz, derzeit finden Theater, Konzert- und Varietéveranstaltungen statt. Das Stadttheater wird auch von größeren Tourneetheatern genutzt Planungsrechtliche Situation / öffentlich-rechtliche Anforderungen Das Stadttheater liegt nicht innerhalb eines Geltungsbereiches eines gültigen Bebau-ungsplanes. Für den Innenstadtbereich liegt eine Gestaltungssatzung der Stadt Wunstorf vor. Die Stadt ist auch die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige untere Bau-aufsichtsbehörde. Anforderungen, die sich aus bereits erteilten Baugenehmigungen und aus dem parallel erarbeitetem Brandschutzkonzept ergeben sind zu beachten. Der Umbau ist gemäß allen Anforderungen aus Gesetzen und Richtlinien zu planen und zu realisieren, jeweils in der aktuellen Fassung, soweit nicht aufgrund von Bestandsschutz die damals gültige Fassung anzuwenden ist. Es sind u. a. anzuwenden das Baugesetzbuches (BauGB), die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) inkl. Durchführungsverordnung zur NBauO (DVO-NBauO), die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO), die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) etc. Darüber hinaus sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die Genehmigung für die Umgestaltung des Foyers im EG wurde bereits eingeholt. Weiterhin wurde von der Stadt Wunstorf ein Fördermittelantrag im Rahmen des Förderprogramms "ISEK" gestellt. Beschreibung der Planungsaufgabe und bauliche Maßnahmen Die Maßnahme lässt sich in einzelne Bausteine gliedern, dessen Abfolge nicht vorgegeben wird. Diese sind: - Umgestaltung Foyer EG - Schaffung von WC"s im Teilbereich des jetzigen Foyer OG - Sanierung Außenbalkon und Fassade Die Stadt Wunstorf hat 2018 ein Gesamtkonzept für die baulichen Maßnahmen entwickelt und mit den Nutzern vorabgestimmt. Das Konzept ist in Anlage P6 dargestellt und mit Kommentaren (orange) versehen. Die Umsetzbarkeit der dort beschriebenen Maßnahmen muss aus planerischer und technischer Sicht geprüft werden. Sind davon abweichende oder ergänzende bauliche Maßnahmen besser geeignet, die Ziele der Nutzer zu erreichen, so sind diese vorzuschlagen. Durch die Nutzung bedingt ergeben sich starre Spielpausen die längerfristig im Voraus durch die Nutzer geplant und festgelegt werden müssen, um Veranstaltern verbindliche Spielzeiten zu ermöglichen. Es ist bei der Planung von Bauabläufen und Zeitplänen besonderes Augenmerk auf die Zeitfenster zu legen. Eine Verschiebung der Spielpausen ist nicht möglich. Zeitraum und Kosten der Baumaßnahme Die Bauarbeiten sollten vornehmlich in den spielfreien Zeiten erfolgen, die Planungsaufgabe umfasst daher auch einen optimierten Bauablauf zu schaffen und die Koordinierung zwischen Nutzung und Bauablauf einzubeziehen. Die festgelegten erweiterten spielfreien Zeiten in 2026 und 2027 sind jeweils von April bis Oktober. Von November 2026 bis März 2027 und 31. Oktober 2027 muss das Theater bespielbar sein. Nach einer ersten Kostenschätzung ergeben sich für die (KG 300, 400, 700) in der Höhe von derzeit 1,3 Mio. EUR brutto.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 3). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 3 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 3). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 3 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 3). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 3 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.