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Projekt-ID: #4643_1

Sanierung Kindercampus Hain, Laufach – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen

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01.07.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Kinderbetreuung der Gemeinde Laufach wird wie bisher auf 2 Standorte verteilt. Neben dem Kindergarten in Laufach soll die weitere Kinderbetreuung im Ortsteil Laufach-Hain gefestigt werden. ● Hierzu sollen vorhandene Räumlichkeiten umgebaut, saniert und erweitert werden zum Kindercampus Hain. ● Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) werden mit ca. 2,95 Mio. € brutto angenommen. (Stand 20.09.2024) ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Eine Machbarkeitsstudie mit grober Kostenschätzung als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor. ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 38 ff) | stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM | Spezifische Besondere Leistungen: Die Maßnahmen KG 200 zum Herrichten und Rückbauten im Bestand sowie der Abbruch des bestehenden Zwischenbaus sollen durch den Architekten geplant und betreut werden ● b) Objektplanung Freianlagen (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff) | stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM | Spezifische Besondere Leistungen: keine ● c) Allgemeine / Gemeinsame Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) | Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Machbarkeitsstudie gem. § 8 HOAI ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Eine Machbarkeitsstudie einschl. grober Kostenschätzung als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor. ● Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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