Die Energiewende erfordert in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Investitionen in unterschiedlichsten Bereichen in erheblichem Umfang. Angesichts der begrenzten Kreditfähigkeit der Investoren einerseits und angespannter staatlicher Haushalte andererseits ist es dringend erforderlich, privates Kapital zu aktivieren, um die Energiewende zu finanzieren. In jüngster Zeit haben unterschiedliche Institutionen Vorschläge für eine stärkere Mobilisierung privaten Kapitals vorgelegt. Als mögliche Maßnahme zur Mobilisierung von privatem Kapital wurde dabei von BDEW, VKU, Deloitte und Deutsche Kreditwirtschaft (und damit Energie- und Finanzbranche) in einem gemeinsamen Strategiepapier u.a. die Einrichtung eines „Energiewendefonds“ vorgeschlagen. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) möchte die Überlegungen zu einem „Energiewendefonds Schleswig-Holstein“ (EWF SH) vorantreiben, und strebt anschließend die Einrichtung eines solchen Instruments an. Ziel ist es, die Ausgestaltung des Fonds bewusst auf die Strukturen in Schleswig-Holstein zuzuschneiden. Dies betrifft insbesondere die folgenden Aspekte: • Öffnung des Fonds sowohl für große als auch kleine Projekte (d.h. für Vorhaben von Energieversorgern genauso wie z.B. für dörfliche Wärmenetze). • Risikostreuung bzgl. der Investitionsgegenstände der zu finanzierenden Vorhaben (Infrastruktur, Erzeugung etc.) • Investitionen in den Fonds durch institutionelle Großanleger als auch durch Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Bei der Konzeptionierung und Umsetzung des EWF SH sollen die Akteure der Energie- und Finanzbranche im Land von Anfang an eingebunden werden, mit dem Ziel, die Notwendigkeiten im Land bestmöglich zu berücksichtigen und mithin eine hohe Akzeptanz des Instruments bei allen Beteiligten zu erreichen. Das Land wird, vertreten durch das MEKUN, die Überlegungen zur Initiierung des EWF SH insbesondere organisatorisch aktiv begleiten, jedoch operativ keine aktive Rolle einnehmen. Im ersten Schritt ist ein Konzept zur Einrichtung eines EWF SH zu erstellen, das im zweiten Quartal 2025 mit einer Umsetzungszeit bis zum ersten Quartal 2026 beauftragt werden soll. Sollte das Land SH anschließend die Einrichtung eines EWF SH umsetzen, ist im zweiten Schritt die Begleitung dieses Prozesses vorgesehen, der in 2026 umgesetzt werden soll.
Die Energiewende erfordert in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Investitionen in unterschiedlichsten Bereichen in erheblichem Umfang. Angesichts der begrenzten Kreditfähigkeit der Investoren einerseits und angespannter staatlicher Haushalte andererseits ist es dringend erforderlich, privates Kapital zu aktivieren, um die Energiewende zu finanzieren. In jüngster Zeit haben unterschiedliche Institutionen Vorschläge für eine stärkere Mobilisierung privaten Kapitals vorgelegt. Als mögliche Maßnahme zur Mobilisierung von privatem Kapital wurde dabei von BDEW, VKU, Deloitte und Deutsche Kreditwirtschaft (und damit Energie- und Finanzbranche) in einem gemeinsamen Strategiepapier u.a. die Einrichtung eines „Energiewendefonds“ vorgeschlagen. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) möchte die Überlegungen zu einem „Energiewendefonds Schleswig-Holstein“ (EWF SH) vorantreiben, und strebt anschließend die Einrichtung eines solchen Instruments an. Ziel ist es, die Ausgestaltung des Fonds bewusst auf die Strukturen in Schleswig-Holstein zuzuschneiden. Dies betrifft insbesondere die folgenden Aspekte: • Öffnung des Fonds sowohl für große als auch kleine Projekte (d.h. für Vorhaben von Energieversorgern genauso wie z.B. für dörfliche Wärmenetze). • Risikostreuung bzgl. der Investitionsgegenstände der zu finanzierenden Vorhaben (Infrastruktur, Erzeugung etc.) • Investitionen in den Fonds durch institutionelle Großanleger als auch durch Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Bei der Konzeptionierung und Umsetzung des EWF SH sollen die Akteure der Energie- und Finanzbranche im Land von Anfang an eingebunden werden, mit dem Ziel, die Notwendigkeiten im Land bestmöglich zu berücksichtigen und mithin eine hohe Akzeptanz des Instruments bei allen Beteiligten zu erreichen. Das Land wird, vertreten durch das MEKUN, die Überlegungen zur Initiierung des EWF SH insbesondere organisatorisch aktiv begleiten, jedoch operativ keine aktive Rolle einnehmen. Im ersten Schritt ist ein Konzept zur Einrichtung eines EWF SH zu erstellen, das im zweiten Quartal 2025 mit einer Umsetzungszeit bis zum ersten Quartal 2026 beauftragt werden soll. Sollte das Land SH anschließend die Einrichtung eines EWF SH umsetzen, ist im zweiten Schritt die Begleitung dieses Prozesses vorgesehen, der in 2026 umgesetzt werden soll.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.