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Projekt-ID: #DI-ZVSt-BW-01/2025-EU

Planungsleistung Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Drei-Feld-Sporthalle

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04.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Der Landkreis Havelland beabsichtigt die Errichtung eines 4-zügigen Gymnasium mit Drei-Feld-Sporthalle mit der Option auf eine 6-zügige Erweiterung am Standort Wustermark. Entsprechend der wachsenden Bevölkerungsentwicklung ist auch zukünftig von steigenden Schülerzahlen auszugehen. Derzeit wird für das Schuljahr 2029/2030 ein Fehlbedarf von 178 Schulplätzen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife im östlichen Havelland prognostiziert. Die bisherige Auslastung und die prognostizierten Schülerzahlen für die kommenden Jahre erfordern die Erweiterung der Schulplatzkapazitäten für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife im östlichen Havelland gemäß dem vorgegebenen Raumprogramm (siehe Vergabeunterlagen).

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Die Leistung umfasst die Objektplanung, Leistungsbild Gebäude+Inneräume der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Hierbei handelt es sich um Grund- sowie Besondere Leistungen nach § 33 ff. HOAI 2021 der Honorarzone III, Basishonorarsatz. Grundleistungen: - LPH 1-9 (98,7% von 100%) Besondere Leistungen: - Recherche zu aktuelle Förderprogrammen und deren Beantragung und Bearbeitung Die Die Planungsleistungen für die technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Außenanlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls als EU-weites Vergabeverfahren ausgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 9 VgV werden folgende Leistung aus der Gesamt-Planungsleistung herausgelöst und zu einem späteren Zeitpunkt national vergeben (sog. 80/20-Regelung): - Wärmeschutzgutachten - Brandschutzgutachten - Bodengutachten - Schadstoffgutachten Boden - Schallschutzgutachten / Akustik - SiGeKo - Gutachterliche Leistungen im Rahmen des B-Planes (z.B. Verkehrsgutachten, Vermessung etc.) Das Vergabeverfahren wird nach § 14 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 74 VgV als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Vergabestelle prüft im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zunächst die grundsätzliche Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Teilnahmeanträge. Bewerber, die mit ihrem Teilnahmeantrag nicht die erforderliche Eignung nachweisen, indem sie insbesondere die aufgeführten Mindestanforderungen (Dok. 4.02 Eignungskriterien und Bewertungsvorgehen) nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Die verbleibenden Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle nach den Bewertungskriterien entsprechend der Eignungs- und Wertungsmatrix. Die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes aufgefordert werden, wird gemäß § 17 Abs. 4 VgV begrenzt: Der Landkreis Havelland wird maximal fünf Bewerber, die mit ihrem Teilnahmeantrag die höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten haben, zur Abgabe eines Erstangebotes auffordern. Diese werden formal geprüft und auf Grundlage der schriftlich eingereichten Konzepte und Angebotsunterlagen anhand der Kriterien Gesamthonorar nach der HOAI (brutto), Konzeption, Fachkompetenz des einzusetzenden Personals sowie Lösungsvorschlag gewertet. Anschließend werden die Bieter, deren Angebote nicht ausgeschlossen werden mussten, zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen eingeladen. >> Termine Verhandlungsgespräche: 25. KW 2025 (16.06.-20.06.25) Bei den Verhandlungsgesprächen sind die Bieter aufgefordert, ihr Angebot bzw. ihr Konzept inkl. Lösungsvorschlag in Form einer kurzen Präsentation vorzustellen und die Herangehensweise an die Thematik näher und mit Beispielen zu erläutern. Der Auftraggeber behält sich vor, mit den Bietern über die von ihnen eingereichten wertbaren Erstangebote (und sofern mehrere Verhandlungsrunden erforderlich sein sollten über alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen/finalen Angebote) zu verhandeln mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern (vorausgesetzt das Erstangebot war nicht auszuschließen). Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Des Weiteren wird nicht über die vertraglichen Regelungen des Honorarvertrages verhandelt. Die anvisierten Termine zur Präsentation sind im Vorfeld zu reservieren bzw. vom Bieter zu blocken, so dass eine zügige Vergabe gewährleistet ist. Nach Abschluss der Verhandlungen (sofern diese erfolgen) werden die daraufhin angeforderten Angebote final gewertet. Über den Zuschlag wird auf der Grundlage der Zuschlagskriterien entschieden (siehe Dok. 4.02 Bewertungsvorgehen und Zuschlagskriterien; Vergabeunterlagen_Angebotsphase).

Vertragslaufzeit 07.09.2025 – 30.05.2030

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