Projekt-ID: #370/25

Stadt Viersen: Bau Schulmensen, Los 2: Projektsteuerung

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Projektbeschreibung

Nach aktueller Gesetzeslage besteht für alle Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grund-schulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Um dies gewährleisten zu können, sind auch an den neun ausgesuchten Schulen erhebliche zusätzliche Räume zu schaffen und adäquate Bedingungen für die Übermittagsbetreuung vorzusehen, wozu auch Küchen und Mensen gehören. Im Detail wird auf die öffentliche Sitzungsvorlage der Stadt Viersen 2022/3266/FB50/II vom 31.03.2022 verwiesen. Vor diesem Hintergrund sind in der Stadt Viersen im Jahr 2022 neun ausgesuchte Schulen begangen worden, mit dem Ziel, in einer "Phase Null" mit den Schulleitungen einfache, funktionale und (wegen der Vielzahl der sich parallel stellenden Herausforderungen) finanziell zu-gleich auch "machbare" und "kluge" Antworten auf die sich stellenden Raumprobleme zu fin-den. Angedacht ist, mit großen Lösungen wie Mensen usw. erhebliches neues Potenzial zur Neuorganisation zu schaffen. Die heutigen Mensen und Küchen, die für eine Zeit lang tragend waren und deren Flächen in ihrer Dimension heute jedoch überholt sind, können dann anderen Zwecken wie großen Klassen, Büros oder Besprechungsräumen zugeführt werden. An allen neun Schulen ist der Bau neuer Mensen geplant (eine weitere Mensa am Standort Körnerschule soll Teil eines Erweiterungsbaus werden). Diese sind in der "Phase Null" zwischen 150 und 300 m² groß. In der Ausgangsvariante ist an jedem der Standorte zudem eine Küche von 75 m² vorgesehen (53 m² an Grundschule P-Weyers). Für die Körnerschule ist ein Komplettneubau eines Ersatzgebäudes vorgesehen, welcher auch eine Mensa enthalten soll, weshalb dieser Standort im Zusammenhang mit einer möglichen gemeinsamen Planung und Errichtung der Schulmensen außer Betracht. Die wirtschaftliche und vergaberechtliche Betrachtung zur gemeinsamen Planung und Bau von Schulmensen betrifft mithin acht Schulstandorte. Um die zu wartende und vorzuhaltende Technik möglichst überschaubar zu halten, ist der Stadt Viersen sehr an einer "Systemgleichheit" gelegen, weshalb individuelle Ausstattungen vor allem der Küchen vermieden werden sollen. Identische Ausstattungen der Küchen werden auch einen möglichst flexiblen und standortübergreifenden Einsatz von Personal erleichtern und identische hygienische Grundvoraussetzungen sicherstellen. Identische Ausstattungen der Mensen (Stühle, Tische) bieten aus Sicht der Stadt Viersen Vorteile bei der Ersatzbevorratung und der Möglichkeit des Austausches unter den Standorten bzw. der Aufstockung/Kombination der an einem Standort vorhandenen Ausstattung mit derer der anderen Standorte.

Lose

1 Los

Für die Vorbereitung und Durchführung der Totalunternehmervergabe, d. h. die gebündelte Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung, benötigt die Stadt Viersen die Begleitung durch erfahrene juristische und technisch-wirtschaftliche Berater, wobei letzterer als Projektsteuerer die Koordination der Beratungsleistungen übernehmen soll. Der Auftragnehmer ist als Projektsteuerer verpflichtet, den Auftraggeber bei der Beschaffung der Leistung eines Totalunternehmers technisch und wirtschaftlich zu beraten. Aus Kapazitätsgründen seitens des Auftraggebers sind von den acht Schulstandorten jeweils zwei parallel zu bearbeiten, d. h. viermal hintereinander jeweils zwei Schulstandorte gebündelt. Als technischer Berater hat der Auftragnehmer die Aufgabe, eine funktionale Leistungsbeschreibung zur Beschaffung eines Totalunternehmers zu erstellen. Dabei ist zwingend zu berücksichtigen, dass beim Totalunternehmermodell eine gebündelte Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung erfolgt. Als wirtschaftlicher Berater hat der Auftragnehmer die Aufgabe, den Auftraggeber betriebswirtschaftlich zu beraten sowie das Zusammenwirken des rechtlichen Beraters mit dem Projektsteuerer und den internen Arbeitsgruppen innerhalb der Verwaltung des Auftraggebers zu koordinieren.

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