Bei "Bingo! Die Umweltlotterie" handelt es sich um ein Lotteriespiel, welches gemeinsam von den Lotteriegesellschaften in den Bundesländern S-H, M-V und Hamburg vertrieben wird. Die Lotterie selbst ist mit einer Ziehungs- und Unterhaltungssendung im NDR (Ausstrahlung Sonntag, 17-18 Uhr) kombiniert. Im Rahmen der Sendung wird auch der gute Zweck der Lotterie, d.h. die „Förderung des Natur- und Umweltschutzes sowie der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Agenda 2030 mit 25 % des Lotterieumsatzes“ kommuniziert. Geförderte Projekte werden als positive Beispiele für Engagement herausgestellt und die Zuschauer werden angeregt, eigene Vorschläge und Projektideen an eine nord-weit gültige Postfachadresse zu senden. Zu erbringende Leistung: Das Land und der Auftragnehmer arbeiten hinsichtlich der Zweckertragsvergabe aus Bingo! Die Umweltlotterie in der Form zusammen, dass das Land den Auftragnehmer mit Verwaltungs-, Prüfungs-, Koordinations- und Beratungsaufgaben nach Maßgabe dieses Vertrages beauftragt. Der Auftragnehmer nimmt auf der Grundlage der „Geschäftsordnung des Vergaberates zur Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie BINGO! Die Umweltlotterie Schleswig-Holstein“ sowie unter Beachtung der hierzu erlassenen Förderrichtlinie die Geschäftsführung für den Vergaberat wahr. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2028 befristet. Es ist beabsichtigt, diese nahezu unverändert für fünf weitere Jahre zu verlängern.
Bei "Bingo! Die Umweltlotterie" handelt es sich um ein Lotteriespiel, welches gemeinsam von den Lotteriegesellschaften in den Bundesländern S-H, M-V und Hamburg vertrieben wird. Die Lotterie selbst ist mit einer Ziehungs- und Unterhaltungssendung im NDR (Ausstrahlung Sonntag, 17-18 Uhr) kombiniert. Im Rahmen der Sendung wird auch der gute Zweck der Lotterie, d.h. die „Förderung des Natur- und Umweltschutzes sowie der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Agenda 2030 mit 25 % des Lotterieumsatzes“ kommuniziert. Geförderte Projekte werden als positive Beispiele für Engagement herausgestellt und die Zuschauer werden angeregt, eigene Vorschläge und Projektideen an eine nord-weit gültige Postfachadresse zu senden. Zu erbringende Leistung: Das Land und der Auftragnehmer arbeiten hinsichtlich der Zweckertragsvergabe aus Bingo! Die Umweltlotterie in der Form zusammen, dass das Land den Auftragnehmer mit Verwaltungs-, Prüfungs-, Koordinations- und Beratungsaufgaben nach Maßgabe dieses Vertrages beauftragt. Der Auftragnehmer nimmt auf der Grundlage der „Geschäftsordnung des Vergaberates zur Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie BINGO! Die Umweltlotterie Schleswig-Holstein“ sowie unter Beachtung der hierzu erlassenen Förderrichtlinie die Geschäftsführung für den Vergaberat wahr. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2028 befristet. Es ist beabsichtigt, diese nahezu unverändert für fünf weitere Jahre zu verlängern.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.