Projekt-ID: #071/25-II

Beschaffung von Leistungen zur Wärmeversorgung

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Projektbeschreibung

Wettbewerblicher Dialog zur Beschaffung von Leistungen der Wärmeversorgung - Bildungscampus Naumburg, Landratsamt Burgenlandkreis und Käthe-Kruse-Schule Naumburg

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Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Errichtung eines Ausbildungszentrums im Burgenlandkreis. Dieses wird ein breitgefächertes, auf den Bedarf der regionalen Wirtschaft abgestimmtes Ausbildungsangebot anbieten. Ein berufsorientierter Unterricht mit der Vermittlung von realistischen Berufsbildern soll den Übergang von Schule in die Ausbildung und den künftigen Arbeitsmarkt der Region verbessern. Hierzu werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang ("Just Transition Fund" - JTF) bereitgestellt. Das Konzept wurde auf die Bedürfnisse der regionalen Bildungslandschaft angepasst. Es verfolgt einen integrierten Ansatz, der die Ausbildung im Sekundar- und Förderschulbereich eng mit dem Übergang ins Berufsleben verknüpfen soll. So wird die Sekundarschule "Albert Schweitzer", die Pestalozzischule Naumburg und der Standort Naumburg der Berufsbildenden Schule unter einem Dachzusammengeführt. Es ist eine schulische Ausbildung für ca. 750 Schülerinnen und Schülermöglich vorgesehen. Der Bildungscampus Naumburg entsteht auf dem Gelände des ehemaligen Getreidewirtschaftsbetriebes in unmittelbarer Nähe des Landratsamtes. Der Schulstandort soll auch an das Schienennetz der "Unstrutbahn" mit der neuen Haltestelle" Landratsamt/Bildungscampus" angebunden werden. Es liegt ein Förderbescheid in Höhe von 45 Millionen Euro vor. Für den Bildungscampus Naumburg sowie den Bestandsgebäuden des Landratsamts Burgenlandkreis sowie der Käthe-Kruse-Schule sollen Leistungen der Wärmeversorgung beschafft werden. Hierbei bestehen folgende Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers gemäß Anlage C.1_Projektbeschreibung: - Die Wärmeversorgung erfolgt mit einem Anteil von 65 % erneuerbaren Energie, wobei sichergestellt werden muss, dass abnehmerspezifisch bei einer Energiebilanzierung der Wärmeversorgung gem. FW 309-9, durch technische Maßnahmen oder auf andere geeignete Weise dem Bildungscampus ausschließlich erneuerbare Energien im Sinne von Art. 2 Nr.1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zugewiesen werden müssen zu Lasten der Bestandsgebäude; - Absicherung der Wärmeversorgung durch eine N-1 Redundanz; - alle Abnahmestellen müssen über jeweils selbständige Wärmemengenzähler verfügen und jeweils einzelne abgerechnet werden können; - die Aufnahme der Wärmeversorgung für den Bildungscampus muss bis zum Ende September 2027 erfolgen;

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