Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahn-Verkehrs im Umfang von ca. 8,3 Mio. Zugkilometern pro Jahr (davon ca. 0,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-Württemberg) auf den folgenden Linien: S1: Bamberg – Hartmannshof S2: Roth – Altdorf S3: Nürnberg Hbf – Neumarkt (Opf.) S4: Nürnberg Hbf – Crailsheim S5: Nürnberg Hbf – Allersberg S6: Nürnberg Hbf – Neustadt (Aisch) Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrages (VDV) beträgt 14 Jahre. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet, auf baden-württembergischer Seite als Bruttovertrag. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2010 und Neufahrzeuge zugelassen. Aus dem aktuellen Vertrag werden dem künftigen Betreiber über die bestehende Kapitaldienstgarantie 27 Fahrzeuge des Typs Coradia Continental beigestellt. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahn-Verkehrs im Umfang von ca. 8,3 Mio. Zugkilometern pro Jahr (davon ca. 0,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-Württemberg) auf den folgenden Linien: S1: Bamberg – Hartmannshof S2: Roth – Altdorf S3: Nürnberg Hbf – Neumarkt (Opf.) S4: Nürnberg Hbf – Crailsheim S5: Nürnberg Hbf – Allersberg S6: Nürnberg Hbf – Neustadt (Aisch) Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrages (VDV) beträgt 14 Jahre. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet, auf baden-württembergischer Seite als Bruttovertrag. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 1 sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2010 und Neufahrzeuge zugelassen. Aus dem aktuellen Vertrag werden dem künftigen Betreiber über die bestehende Kapitaldienstgarantie 27 Fahrzeuge des Typs Coradia Continental beigestellt. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.