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Projekt-ID: #230-25-05

Vegetationspflege

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services
20.02.25 Frist

Projektbeschreibung

Grünflächenpflegearbeiten auf dem Institutsgelände (Los 1) und bei den Gästewohnungen (Los2).

Lose

2 Lose

Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Unterhaltsarbeiten für die gesamte Pflege der Außenanlagen bezieht sich immer auf Komplettleistungen, d. h. es gibt z. B. keinen Zuschlag auf Böschungsmähen, Freischneiden von Bäumen, Posten, Masten, Kantensteinen, Zäunen, etc. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Teilinstitut Greifswald sichert eine kostenlose Strom- und Wasserbereitstellung für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen. Die Ausschreibung und aufgeführten Mengen sind für die Pflege eines Kalenderjahres ermittelt und auch so anzubieten. Aus diesem Grund wird zwingend eine Besichtigung des Geländes vor Angebotsabgabe gefordert. Kommt der Anbieter dieser Forderung nicht nach, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit Herrn Heinrich, Facility Management. Anfallendes Material (Schnittgut, Unkraut, Kehrgut, Unrat etc.) wird - soweit nicht ausdrücklich anders aufgeführt - Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Der AG behält sich vor, Nachweise über das fachgerechte Entsorgen des anfallenden Materials vom AN zu fordern. Es ist jährlich ein Jahres-Pflegeplan aufzustellen. Die erforderlichen Mäharbeiten sind nach Absprache rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung ist dem AG vor Beginn anzuzeigen. Die Pflegearbeiten auf dem Parkplatz sind in den arbeitsfreien Zeiten (Wochenende) auszuführen. Arbeiten in den Hochspannungsanlagen sind im Vorlauf mit dem AG abzustimmen. Der AG behält sich vor, die Arbeiten aufzuschieben oder auf Teilbereiche zu begrenzen (mehrfache Anreise nötig) bzw. die Arbeiten auf arbeitsfreie Zeiten zu verschieben. Die Pflegearbeiten an den Pflanzflächen und am Gehölzbestand sind nur nach gesonderter Anordnung und von ausgebildetem Fachpersonal auszuführen. Die angegebenen Massen sind annähernd geschätzt und können über- sowie unterschritten werden bzw. ganz wegfallen. Dies berechtigt den AN nicht zu Nachforderungen bzw. zur Erhöhung von Einheitspreisen. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Vergütung der kompletten Leistungen des LV´s im Pflegejahr oder der Vertragslaufzeit. Die erforderlichen Pflegearbeiten werden in Absprache mit dem AG nach Bedarf ausgeführt und abgerechnet. In die Einheitspreise sind alle Nebenkosten, wie z. B. An- und Abfahrtszeiten, Fahrtkosten, Auslöse, eventuell nötiges Aufsichtspersonal sowie die Ausrüstung des Personals mit allen handelsüblichen und zu mietenden Werkzeugen, Geräte etc. (z. B. Minibagger, Hubsteiger, Radlader, Holzhächsler) einzurechnen. Nur bei Arbeiten auf Stundenlohn ist eine zusätzliche Anrechnung von benötigten größeren Geräten möglich.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.03.2028

Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Unterhaltsarbeiten für die gesamte Pflege der Außenanlagen bezieht sich immer auf Komplettleistungen, d. h. es gibt z. B. keinen Zuschlag auf Böschungsmähen, Freischneiden von Bäumen, Posten, Masten, Kantensteinen, Zäunen, etc. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Teilinstitut Greifswald sichert eine kostenlose Strom- und Wasserbereitstellung für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen. Die Ausschreibung und aufgeführten Mengen sind für die Pflege eines Kalenderjahres ermittelt und auch so anzubieten. Aus diesem Grund wird zwingend eine Besichtigung des Geländes vor Angebotsabgabe gefordert. Kommt der Anbieter dieser Forderung nicht nach, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit Herrn Heinrich, Facility Management. Anfallendes Material (Schnittgut, Unkraut, Kehrgut, Unrat etc.) wird - soweit nicht ausdrücklich anders aufgeführt - Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Der AG behält sich vor, Nachweise über das fachgerechte Entsorgen des anfallenden Materials vom AN zu fordern. Es ist jährlich ein Jahres-Pflegeplan aufzustellen. Die erforderlichen Mäharbeiten sind nach Absprache rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung ist dem AG vor Beginn anzuzeigen. Die Pflegearbeiten auf dem Parkplatz sind in den arbeitsfreien Zeiten (Wochenende) auszuführen. Arbeiten in den Hochspannungsanlagen sind im Vorlauf mit dem AG abzustimmen. Der AG behält sich vor, die Arbeiten aufzuschieben oder auf Teilbereiche zu begrenzen (mehrfache Anreise nötig) bzw. die Arbeiten auf arbeitsfreie Zeiten zu verschieben. Die Pflegearbeiten an den Pflanzflächen und am Gehölzbestand sind nur nach gesonderter Anordnung und von ausgebildetem Fachpersonal auszuführen. Die angegebenen Massen sind annähernd geschätzt und können über- sowie unterschritten werden bzw. ganz wegfallen. Dies berechtigt den AN nicht zu Nachforderungen bzw. zur Erhöhung von Einheitspreisen. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Vergütung der kompletten Leistungen des LV´s im Pflegejahr oder der Vertragslaufzeit. Die erforderlichen Pflegearbeiten werden in Absprache mit dem AG nach Bedarf ausgeführt und abgerechnet. In die Einheitspreise sind alle Nebenkosten, wie z. B. An- und Abfahrtszeiten, Fahrtkosten, Auslöse, eventuell nötiges Aufsichtspersonal sowie die Ausrüstung des Personals mit allen handelsüblichen und zu mietenden Werkzeugen, Geräte etc. (z. B. Minibagger, Hubsteiger, Radlader, Holzhächsler) einzurechnen. Nur bei Arbeiten auf Stundenlohn ist eine zusätzliche Anrechnung von benötigten größeren Geräten möglich.

Vertragslaufzeit 31.03.2025 – 30.03.2028

KI-Analyse

Keine Dokumente vorhanden

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