Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Organisation des Probenversands sowie die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung der ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 1574 Proben an 820 Messstellen auf Stickstoff und Argon zu analysieren. Davon der erste Teil (819 Proben) im Anschluss an die Herbstbeprobung 2026 (September bis Oktober) und der zweite Teil (weitere 755 Proben) im Anschluss an die Frühjahrsbeprobung 2027 (März bis April). Voraussetzung für die Frühjahrsbeprobung ist die automatische Verlängerung der Leistungen aus dem Vertrag VB-26-148 (EU WRRL Grundwassermonitoring); diese Vergabe ist parallel zu den hiesigen Leistungen ausgeschrieben.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
VOL B.pdf
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ZVB-Bbg_Stand 2003.pdf
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5.2 EU Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel_barrierefrei.pdf
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5.1 EU Ergänzende Vergabebedingung BbgVergG.pdf
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Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung.pdf
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Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB).pdf
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3.3 EU Angebotsschreiben.docx
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4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (Stand 01.2023).docx
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4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung.docx
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4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe.docx
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4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.docx
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5.3 EU Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG.docx
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5.4 EU Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer BbgVergG.docx
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Anlage_2_N2-Ar_HE26-FR27_Kostenkalkulation.xlsx
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Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx
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Sonderformular Russland-Embargo_Vergabeverfahren (Stand 06.2022).pdf
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Anlage_5_N2-Ar_HE26-FR27_Erfassung_Messwerte.xlsx
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Anlage_7_N2_Ar_Detailbewertung.xlsx
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Anlage_1_N2_Ar_ N2Ar_HE26_FR27_Messtellenübersicht.xlsx
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Anlage_3_N2-Ar_HE26-FR27_Erfassung_Analytik_Grundlagen.xlsx
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Anlage_4_N2-Ar_HE26-FR27_Erfassung_Analytik_weiteres.xlsx
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Leistungsbeschreibung-N2-Ar_HE26-FR27.pdf
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3.1 EU Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.