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Projekt-ID: #ZV-K2-24-1380000-4121.01

Sanierungsträger für die Stadt Bad Bramstedt im Zusammenhang mit dem Städtebauförderungsprogramm -Lebendige Zentren-

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16.06.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Stadt Bad Bramstedt liegt im Kreis Segeberg, nördlich von Hamburg. Sie hat rund 15.500 Einwohner und übernimmt innerhalb des zentralörtlichen Systems des Landes Schleswig-Holstein die Funktion eines Unterzentrums. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Stadt wurde in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Im Rahmen des Programms wurden drei Sanierungsgebiete am 09.07.2024 als Satzung beschlossen. Neben den Gebieten „Feuerwache“ und „Ortskern“ (beide im umfassenden Verfahren) entstand das Gebiet „Schäferberg“, welches im vereinfachten Verfahren entwickelt wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat am 03.09.2024 der räumlichen Abgrenzung der städtebaulichen Maßnahme (Sanierungsgebiet im umfassenden und vereinfachten Verfahren) gemäß A 2.2 Abs. 6 Städtebauförderungsrichtlinien Schleswig-Holstein 2015 zugestimmt und die städtebauliche Planung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln gemäß A 5.6.1 Abs. 2 Städtebauförderungsrichtlinien Schleswig-Holstein anerkannt. Mit Datum vom 13.09.2024 wurde der Maßnahmenplan der Stadt Bad Bramstedt vom Ministerium genehmigt und damit Zuwendungen für einen Sanierungsträger in Aussicht gestellt.

Lose

1 Los

Die allgemeine Leistung zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahren der Gesamtmaßnahme soll der Sanierungsträger übernehmen. Vor dem insbesondere unter Punkt 1. beschriebenen Hintergrund sind sowohl beim Angebot als auch (im Zuschlagsfall) bei der Erbringung der Leistungen des treuhänderischen Sanierungsträgers die folgenden Maßgaben besonders zu beachten: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1) Prüfung des Erfordernisses von Einzelmaßnahmen: Die Leistungen umfassen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage – generell die Prüfung des Erfordernisses von Einzelmaßnahmen. Dies beinhaltet auch die Prüfung der Realisierungsaussicht: u.a. Priorisierung notwendiger Einzelmaßnahmen (z.B. vorrangige Erhaltungsmaßnahmen, Haushaltslage) und Darlegung inkl. Erläuterung gegenüber den verantwortlichen Stellen (Verwaltung, politische Gremien, übergeordnete Behörden). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2) Beauftragung der erforderlichen Leistungen: Der Sanierungsträger hat für die bearbeitungskonforme (d.h. rechtmäßige und auf Beschlusslagen basierende) Beauftragung der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Leistungen zu sorgen. Dazu gehören u.a. Konzepte für künftige Nutzungen und Planungen, so z.B. Freiraumplanung, erforderliche Sachverständigengutachten (Altlasten, Bausubstanz, etc.), Planungen im Rahmen möglicher Erschließungsmaßnahmen, Rahmenplanung, Bereichsplanung, Architekten- Wettbewerbe und notwendige Vergabeverfahren. Dies beinhaltet auch die Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung der städtebaulichen Planungen sowie Vorbereitung hoheitlicher Maßnahmen der Stadt Bad Bramstedt, die der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dienen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Archivierung und Dokumentierung: Die Einzelmaßnahmen sowie die Gesamtmaßnahme sind vollständig und nachvollziehbar sowie in einem archivierungswürdigen- und fähigen Zustand zu dokumentieren. Die Art der Dokumentation richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Vorgaben. Für das Archiv der Stadt Bad Bramstedt ist die Dokumentation für jedes Bauvorhaben mit detaillierten Plänen in digitaler und gedruckter Form erforderlich. Änderungen an Gebäuden müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Auch der generelle Prozess muss abgebildet werden (insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit). Es müssen regelmäßig und je nach Bearbeitungsfortschritt vollständige Informationen über Einzel- und Gesamtmaßnahmen vorgelegt werden können. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4) Datenschutz: Der Sanierungsträger hat die notwendigen Datenschutzvorschriften einzuhalten und seine Kenntnisse diesbezüglich stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies gilt nicht nur für die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30.06.2017, das durch Art. 12 des Gesetzes vom 20.11.2019 geändert worden ist, sondern auch – betreffend die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen – des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes vom 02.05.2018 in der jeweils aktuellen Fassung. Zudem gilt die Datenschutzverordnung der Stadt Bad Bramstedt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5) Öffentlichkeitsarbeit. Diese beinhaltet insbesondere: a.) Die Vorbereitung und Unterstützung sowie Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Entwicklung, der Beauftragung und dem Versand von Informationsmaterial sowie die generelle Mitwirkung an der sonstigen auf die Städtebauförderung bezogenen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. im Rahmen weiterer Projekte der Stadt) – jeweils immer in enger Abstimmung mit der Stadt. Dies beinhaltet auch die Mitarbeit bei Informationsveranstaltungen sowie politischen Gremien der Stadt. b.) Das Erfordernis Eigentümer*innen über die Sanierungsmöglichkeiten zu informieren. Ferner ist erforderlich, die Eigentümer über die Möglichkeiten der Sanierung und Instandsetzung sowie deren Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren bzw. dazugehörige Fragen zu beantworten. c.) Die Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet auch die Erarbeitung, Bearbeitung und Aktualisierung eines themenbezogenen Inhaltes eines erforderlichen Internetauftrittes. d.) Der Sanierungsträger hat die im Rahmen des Trägers des Förderprogrammes „Städtebauförderung – Lebendige Zentren“ – geforderte Öffentlichkeitsarbeit eigenverantwortlich sicherzustellen. e.) Der Sanierungsträger hat auf die verschiedenen Einwohnerinnen und Einwohner im Planungsprozess zu reagieren und dafür jeweils passende Kommunikationswege zu finden, darunter fallen Inklusion und/oder eine niedrigschwellige Sprache. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eine detaillierte Darstellung aller Maßgaben/Maßnahmen, die im Auftragsfall zu erfüllen sind, ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit 12.10.2025 – 31.01.2032

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