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Projekt-ID: #BWÜ-01

Planung und Neubau Rathaus mit Bürgerbegegnungszentrum Bad Wünnenberg

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15.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Stadtverwaltung der Stadt Bad Wünnenberg ist zur Zeit auf mehrere Gebäude und Standorte im Stadtgebiet verteilt. Das Rathaus an der Poststraße genügt den aktuellen Anforderungen an ein leistungs- und zukunftsfähiges Gebäude nicht mehr. Zum einen stehen nicht ausreichend Flächen zur Verfügung, so dass Teile der Verwaltung in einem angrenzenden Interimsgebäude und in anderen Gebäuden im Stadtgebiet untergebracht werden müssen. Zum anderen weist das Bestandsgebäude Defizite in energetischer und in gebäudetechnischer Hinsicht auf. Der Raumbedarf der Stadtverwaltung Bad Wünnenberg zur Zusammenführung der Verwaltungseinheiten an einem Standort beträgt ca. 2.344 m² (BGF). Der Raumbedarf umfasst eine multifunktionale Nutzung für die Verwaltungseinheiten und für ein Bürgerbegegnungszentrum (BBZ). Das vorhandene Grundstück an der Poststraße befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Der erforderliche Flächenbedarf und das entsprechende Raumprogramm sind auf dem vorhandenen Grundstück umzusetzen. Der entstehende Neubau wird sich unter Berücksichtigung des Flächenbedarfs und des Raumprogramms sowie der Umgebungsbebauung so realisieren lassen, dass er sich in die nähere Umgebung einfügt und gemäß § 34 Abs. 1 BauGB planungsrechtlich zulässig ist. Der Rat der Stadt Bad Wünnenberg hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2023 beschlossen, den erforderlichen Neubau eines Rathauses mit BBZ am Standort Postweg 15 als Gesamtvergabe der Planungs-, Bau- Bauzwischenfinanzierung- und Instandhaltungsleistungen auszuschreiben. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Stadt Bad Wünnenberg davon aus, dass die Baurealisierung in 2 Bauabschnitten erfolgt. In einem 1. Bauabschnitt wird auf der zur Verfügung stehenden Freifläche der Neubau des Rathauses mit BBZ errichtet. Nach Fertigstellung kann ein Umzug der städtischen Mitarbeiter erfolgen. In einem 2. Bauabschnitt kann dann das Bestandsgebäude abgerissen werden und die erforderlichen Außenanlagen inkl. Stellplätze usw. errichtet werden. Die Stadt Bad Wünnenberg hat eine Förderung für die Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Rathauses mit BBZ aus Mitteln der Städtebauförderrichtlinie beantragt. Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Detmold vom 15. Oktober 2024 wurde eine erste Zuwendung für die Vorbereitungs- und Planungsleistungen durch die Bezirksregierung Detmold bewilligt. Eine weitere Investitionsförderung für die Neubaumaßnahme wurde in Aussicht gestellt. Daneben beabsichtigt die Stadt Bad Wünnenberg die Einbindung einer KfW-Förderung auf Grundlage des KfW-Förderprogramms Nr. 499 "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" ohne QNG-Zertifizierung als Effizienzhaus 40. Die Anforderungen des Fördermittelgebers gemäß den Zuwendungsbescheiden sind durch den späteren Auftragnehmer in der Planungs- und Bauphase zu berücksichtigen.

Lose

1 Los

Es ist vorgesehen, im Rahmen des Vergabeverfahrens folgende Leistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben: - Umfassende Planungsleistungen (Objektplanung, TGA-Planung, Statik, Freianlagenplanung) für den Neubau des Rathauses mit BBZ und den Abriss des Bestandsgebäudes - Abriss des Bestandsgebäudes (inkl. ordnungsgemäßer Entsorgung der Boden- und Gebäudesubstanz sowie Aufbereitung des Grundstücks) - Neubau des Rathauses mit BBZ nebst Außenanlagen - Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur Abnahme unter Berücksichtigung von Abschlagszahlungen zu definierten Meilensteinen - Vorbereitung und Durchführung des Umzugs - Instandhaltungsleistungen ab Abnahme der Bauleistungen für einen Zeitraum von 25 Jahren

Vertragslaufzeit 02.07.2026 – 30.04.2028

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