Das bestehende Feuerwehrgebäude der Gemeinde Sexau südlich des Rathauses entspricht heute nicht mehr den derzeitigen funktionalen Anforderungen und hängt baulich auch mit dem Gemeindehaus zusammen. Ein Umbau oder eine bauliche Erweiterung des Bestands ist am aktuellen Standort ausgeschlossen. Im Rahmen einer Standortuntersuchung wurde verscheidene Standorte untersucht und im Ergebnis ein neuer Standort „Am Erlengraben“ östlich der Dorfstraße in Verlängerung eines neu geplanten Wohngebiets für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses seitens der Gemeinde Sexau ausgewiesen. Um die beste Lösung zu finden, wurde durch den Gemeinderat Sexau beschlossen, einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Zielstellung des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung von Gebäudekonzepten für den Neubau des Feuerwehrhauses. Das Raumprogramm der Feuerwehr geht von 5 Stellplätzen aus und umfasst knapp 1.300 m².
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architektin / Architekt“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Teilnahmeerklärung mit den geforderten Anlagen müssen bis zum 02.10.2025, 12:00 Uhr eingereicht werden. Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden vom wettbewerbsbetreuenden Büro auf Vollständigkeit hin überprüft. Fehlende Nachweise können nachgefordert und innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden. Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zugang zum Upload.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.