Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb, mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem VgV-Verhandlungsverfahren Neubau Campus Service Center für die HAW Hamburg am Campus Berliner Tor, Bei der Hauptfeuerwache 1 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI GMH | Gebäudemanagement Hamburg ist Partner für das Management kommunaler Immobilien in Hamburg. GMH baut, saniert und bewirtschaftet Schulbauten im Hamburger Süden, entwickelt und realisiert kommunale Bauten der Stadt Hamburg und arbeitet im Hochschulbau eng mit der Universität Hamburg und der HAW Hamburg zusammen. Rund die Hälfte der ca. 17.000 Studierenden der HAW Hamburg studiert am Campus Berliner Tor, der derzeit durch eine heterogene Gebäudestruktur verschiedener Epochen und Nutzungen geprägt ist. Der Gebäudebestand ist sanierungsbedürftig, die räumliche Ordnung zersplittert. Der Campus soll insgesamt modernisiert, weiterentwickelt und in Teilen zentralisiert werden. Grundlage dieser Entwicklung bildet ein städtebaulicher Rahmenplan, der in mehreren aufeinander aufbauenden städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahren durch die Büros Behnisch Architekten, ROBERTNEUN Architekten und Vogt Landschaft in enger Abstimmung mit dem Oberbaudirektor, dem Denkmalschutzamt, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte/Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) sowie der HAW Hamburg erarbeitet wurde. Den Auftakt für die weitere Entwicklung und Umgestaltung des Campus bildet der Neubau des Campus Service Center (CSC) Bei der Hauptfeuerwache 1. Hierfür lobt GMH einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb aus. Die vorgenannten Büros sind nicht von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen. Im diesem ersten Bauabschnitt wird das Baufeld 4 (Bei der Hauptfeuerwache 1) nach dem Rückbau der dort vorhandenen beruflichen Schule neu bebaut. Der Neubau des CSC soll gemeinsam mit den benachbarten Baudenkmälern ein spannungsreiches architektonisches Ensemble bilden und der südliche Haupteingang zum Campus sein - ein identitätsstiftendes Gebäude mit städtebaulicher Signalwirkung, das zugleich gestalterische Elemente für weitere künftige Neubauten vorgibt. Das CSC bündelt zentrale Serviceeinrichtungen der Hochschule und wird ein attraktiver Lern-, Arbeits- und Aufenthaltsort für Studierende, Mitarbeitende und externe Gäste. Vorgesehen sind das Studierendenzentrum, verschiedene Service- und Beratungsangebote, das Weiterbildungszentrum sowie die bisher über den Campus verteilten Fachbibliotheken in einem zeitgemäßen Lernzentrum. Zusätzlich ist ein Pizza-Restaurant des Studierendenwerks geplant. Eine Fahrradtiefgarage trägt zur Verbesserung der umweltfreundlichen Erschließung des Campus bei. Besonderer Wert wird auf eine klimaangepasste und nachhaltige Planung, sowie auf eine hohe Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität des Gebäudes gelegt. Die Flächenbedarfsermittlung für die geplanten Funktionseinheiten wurde von der HAW Hamburg in Abstimmung mit der BWFG erstellt. Aus dieser Grundlage wurde ein detailliertes Raum- und Funktionsprogramm entwickelt. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2034 vorgesehen. Die Kosten für den Neubau (KG 300-600) werden derzeit geschätzt auf 58.613.000 Euro brutto (zzgl. Abbruchmaßnahmen und Baufeldfreimachung). Die Nutzungsfläche NUF 1-6 beträgt 6.722 m². Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Hamburgischen Architektenkammer unter der Nummer NO-07-25-HRW registriert. Die operative Umsetzung wird durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg unterstützt.
BEURTEILUNGSKRITERIEN: Städtebauliches Konzept Hochbauliches Konzept Funktionalität und Nutzungsqualität Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit Ressourcen und Energie Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2015. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger*innen des Realisierungsteils mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen nachstehenden Planungsleistungen beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und die Finanzierung gesichert ist. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. - Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 (mind. 15 Teilleistungspunkte) Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI. - Die Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Weitere optionale Leistungen: - Optional: Leistungsphasen 5 (teilweise) sowie 6 bis 9 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (stufenweise, in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen) Die Ausloberin behält sich vor, die Planungs- und Bauleistungen zur Realisierung eines der Preisträgerentwürfe nach der Leistungsphase 4 an einen Generalübernehmer zu vergeben. In diesem Fall würde der Preisträger mit den qualitätssichernden Bestandteilen (mind. 15 Teilprozentpunkte) der Leistungsphasen 5 bis 8 Objektplanung gem. § 34 HOAI beauftragt werden. Sofern das Preisgericht einen Teilnehmer aus den Kategorien „Junges Büro“ oder „Kleines Büro“ zur weiteren Bearbeitung empfiehlt, behält sich die Ausloberin vor, für das weitere Verfahren und die Realisierung die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der Preisträger ist dann berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro in Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für „Planungsteams mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ erfüllt werden. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Entwurfsverfasser*in bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb des Planungsteams ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Im Anschluss an den hochbaulichen Realisierungswettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Büros zur Abgabe eines Angebots (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Bei Bedarf erfolgt im Anschluss die Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind im Dokument „Zuschlagsmatrix“ hinterlegt. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Mit der Bekanntmachung wurden allen Interessenten die verbindlich festgelegten Honorarkonditionen per Vertragsentwurf bereitgestellt. Mit den Bietern wird nicht über das Honorar oder die festgelegten Honorarkonditionen verhandelt. Ausschließlich die bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bilden die Grundlage für die Verhandlungen und die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.