Projekt-ID: #G/131

Biogasausschreibung (Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar)

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Projektbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Biogas für eine Abnahmestelle des Eigenbetriebs Stadtwerke Goslar (Bäderbetrieb Hallenbad Goslar). Lieferzeitraum vom 01.01.2026, 6.00 Uhr bis 01.01.2028, 6.00 Uhr. (2 Lieferjahre) Für die Versorgung der Abnahmestelle wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden: Angeboten werden soll Biogas = Biomethan. „Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird. „Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Bioerdgasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Bioerdgas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Bioerdgases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Bioerdgases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen. Das zur Belieferung vorgesehene Gas muss dabei zu mindestens 98% Co2- neutral sein. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

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1 Los

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Biogas für eine Abnahmestelle des Eigenbetriebs Stadtwerke Goslar (Bäderbetrieb Hallenbad Goslar). Lieferzeitraum vom 01.01.2026, 6.00 Uhr bis 01.01.2028, 6.00 Uhr. (2 Lieferjahre) Für die Versorgung der Abnahmestelle wird ein Biogas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle folgende Gestehungsvorgaben gemacht werden: Angeboten werden soll Biogas = Biomethan. „Biogas“ ist jedes Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne von § 2 und § 3 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) gewonnen wird. „Biogas“ (“Biomethan“) ist jedes Biogas oder sonstige gasförmige Biomasse, das oder die aufbereitet und in das Bioerdgasnetz eingespeist worden ist. Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Bioerdgas (Biomethan), soweit die Menge des entnommenen Bioerdgases im Wärmeäquivalent der Menge von Gas aus Biomasse über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr entspricht, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist und wenn für den gesamten Transport und Vertrieb des Bioerdgases von seiner Herstellung, seiner Einspeisung in das Erdgasnetz und seinem Transport im Erdgasnetz bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz Massenbilanzsysteme verwendet worden sind, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen genügen. Das zur Belieferung vorgesehene Gas muss dabei zu mindestens 98% Co2- neutral sein. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 31.12.2027

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