Es ist geplant, zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Bad Segeberg gemeinsam mit Wärme zu versorgen. Es besteht bereits ein Wärmeverteilnetz an einem Schulstandort, welches erweitert und genutzt werden kann. Unter 5.1 dieser Bekanntmachung und in der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) ist das Vorhaben ergänzend beschrieben. Das beauftragte Unternehmen übernimmt die Verpflichtung zur Herstellung der Anschlussleitungen und die Versorgung für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um 5 Jahre, wenn keine der Vertragsparteien die Kündigung erklärt (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV). Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.2026; eine Übergangslösung bis längstens zum 31.07.2027 wird zugelassen.
Es ist beabsichtigt, die Schule am Burgfeld (SaB), die zugehörige Sporthalle der Schule am Burgfeld (Sab-SH) sowie die Franz-Claudius-Schule (FCS) mit der zugehörigen Sporthalle der Franz-Claudius-Schule (FCS-SH) durch eine Energieerzeugungsanlage gemeinsam zu versorgen. Es befindet sich bereits im Bestand eine Wärmeleitung, die die SaB (Abbildung 1 - in violett gekennzeichnet) und die SaB-SH versorgt. Die weiteren Standorte sind über neu zu verlegende Wärmeleitungen zu erschließen. Die mögliche Leistungsführung für den Anschluss an das bestehende Wärmenetz ist dem Lageplan Wärmenetz (Abbildung 1- in blau gekennzeichnet) zu entnehmen. Weitere Informationen werden mit dem Ergebnisbericht über die energetische Sanierung der Energiezentrale Bad Segeberg aus 2021 zur Verfügung gestellt (Anlage B1.1).
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.