Die Gemeinde Wankendorf beabsichtigt als ländlicher Zentralort für sich und für die umliegenden Nahbereiche die Daseinsvorsorgeinfrastruktur zu stärken, sicherzustellen und diese an die zukünftigen Bedürfnisse und Herausforderungen anzupassen. Hierzu wurde die Gemeinde in das Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden -überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke " (KSG) aufgenommen, welches zum 01.01.2020 in das neue Programm "Lebendige Zentren" (LZ) überführt wurde. Mit dieser Ausschreibung soll ein Sanierungsträger gefunden werden, der die Aufgaben übernimmt, die ihm von der Gemeinde zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme nach § 157 BauGB übertragen werden.
Nach der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm wurde zunächst ein überörtliches Konzept zu den künftigen Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur ("Zukunftskonzept Daseinsvorsorge für Wankendorf und Nahbereich") erarbeitet, das die Grundlage für die Entwicklung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme darstellt. Für den Erhalt der Fördermittel wurde zudem das Untersuchungsgebiet festgelegt, die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen sowie die Festlegung des Sanierungsgebietes vorgenommen und ein integriertes Entwicklungskonzept erarbeitet. Die Konzepte, Bewertungen, Maßnahmen und Ziele können der Endfassung des Berichts "Vorbereitende Untersuchungen (VU) & Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) GEMEINDE WANKENDORF" (Anlage 02) entnommen werden. Ziel der städtebauliche Gesamtmaßnahme ist die langfristige Sicherung und Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur für die öffentliche Daseinsvorsorge sowie die überörtliche Zusammenarbeit. Weitere Informationen können der beigefügten Vergabeunterlage entnommen werden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.