Im Rahmen des Neubaus der U-Bahn Linie U5 werden Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich, um die neu hergestellten Bauwerke in den Straßenraum einzupassen. In diesem Zuge wird der bestehende Straßenraum zudem den zukünftigen Ansprüchen hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung angepasst. Die übergeordneten Ziele hierfür sind unter anderem die Reduzierung von motorisiertem Individualverkehr (MIV), die Förderung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), der Ausbau einer attraktiven und sicheren Radverkehrsinfrastruktur sowie ein erhöhter Fokus auf Grünanlagen und wassersensibler Straßenraumgestaltung.
Neben der Gestaltung im unmittelbaren Umfeld von HOCHBAHN-Bauwerken wurden auch übergeordnete, abschnittsübergreifende Achsen herausgearbeitet, welche ganzheitlich in Form integrierter Verkehrskonzepte (IVK) im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende betrachtet und umgestaltet wurden. Hierfür war eine engmaschige Zusammenarbeit von Straßenverkehrs-, Stadt- und Landschaftsplanenden sowie den zuständigen Behörden erforderlich. Die IVKs stellen keine exakte Vorgabe für die Ausführung des straßenbaulichen Entwurfs dar, sondern eine prinzipienhafte Lösung für eine zeitgemäße und problemgerechte Gestaltung im Sinne der Neuaufteilung des Verkehrsraums zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten und der qualitativen Entwicklung des öffentlichen Raumes. Bestandteile dessen sind u.a. Baumpflanzungen, Flächen für die Versickerung und Rückhaltung von Regenwasser bei entsprechendem Raumpotenzial sowie die Sicherung und Entwicklung von Freiraum- und Aufenthaltsqualität in den Straßennebenflächen. Für Bauwerke außerhalb der IVKs ist eine Wiederherstellung des Bestandes unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien im direkten Umfeld der geplanten Haltestellen vorgesehen. Auch hierbei sind die zukünftigen Ansprüche hinsichtlich Mobilitäts- und Klimawandel sowie Klimaanpassung zu berücksichtigen. Für die Bearbeitung sind insbesondere folgende Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung als planungsrechtliche Grundlage berücksichtigt: - Technische Regeln für Arbeitsstätten. Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR 5-2) - Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) - Straßenverkehrsordnung (StVO) - Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg (ZTV St-Hmb 09 Fassung 11-17) - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Landschaftspflege; RAS-LP 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahme Die Lagepläne werden mit AutoCAD erstellt bzw. bearbeitet. Für die Verwendung von Farben, Layern usw. gilt der Hamburger Normierungskatalog, der vom AG zur Verfügung gestellt wird. Die signaltechnischen Lagepläne werden in Hamburg mit Hilfe des Programms LAYOUT (iSL GmbH Hamburg) erstellt, das Markierungen, Symbole usw. in AutoCAD bereitstellt. Die Anwendung wird empfohlen. Ansonsten können Dateien von Beispiel-Lageplänen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Symbole kopiert werden können. Die für die vorstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifizierungen werden im Rahmen dieses Qualifizierungssystems abgefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung zu dem Qualifizierungssystem ist beabsichtigt, entsprechende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Sofern Ausschreibungen erfolgen, beginnen diese frühestens ab Januar 2026. Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden (nur) die Unternehmen beteiligt, für die zu diesem Zeitpunkt eine positive Entscheidung über die Qualifizierung getroffen wurde (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen).
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Norm_A1.xlsx
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2019-09_Betreiberkuerzel.xlsx
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NORM_B3.dwg
DWG • 655.5 KB
NORM_B3.dws
DWS • 384.3 KB
NORM_B3.dwt
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NORM_B3.xlsx
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Vergleichstabelle_B1a-B2-B3.xlsx
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ISOCP.SHX
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ISOCT.SHX
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NKP31.PAT
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NORM_3-sw.ctb
CTB • 3.6 KB
NORM_3.ctb
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NORM_B3.lin
LIN • 11.5 KB
NORM_B3.shx
SHX • 3.1 KB
NORM_P2.lin
LIN • 7.0 KB
Anlage A1.pdf
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Anlage B3_1.pdf
PDF • 679.5 KB
Anlage B3_2.pdf
PDF • 1.3 MB
Anlage_Betreiberkuerzel.pdf
PDF • 22.7 KB
Vergleichstabelle_B1a-B2-B3.pdf
PDF • 86.3 KB
Anlage P2_1.pdf
PDF • 139.8 KB
Anlage P2_2.pdf
PDF • 1.2 MB
NORM_P2.dwg
DWG • 2.6 MB
NORM_P2.dws
DWS • 2.3 MB
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DWT • 2.3 MB
NORM_P2.XLS
XLS • 351.5 KB
Verfügung.pdf
PDF • 266.4 KB
Normierung_FHH_Sep19.pdf
PDF • 142.8 KB
liesmich.pdf
PDF • 12.5 KB
vv-bau-dataVV-Bau.pdf
PDF • 18.0 MB
Informationen zu Eignungskriterien im QS129_v1.3.pdf
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QS 129_V1.10_Katalog Fragen, Antworten, Informationen.pdf
PDF • 252.0 KB
Anschreiben, verbindliche Einreichung QA_QS 129_eForm.pdf
PDF • 272.3 KB
QF_Eignungsverleiher_QS129_eFORM_v1.3.pdf
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QF_Einzelantragsteller & Bevollmächtigte AGM_QS129_eFORM_v1.3.pdf
PDF • 1.0 MB
QF_Mitglieder Antragstellergemeinschaft außer Bevollmächtigter_QS129_eFORM_v1.3.pdf
PDF • 685.5 KB
QF - Anlage 1_Unternehmensreferenzen_QS129_v1.5_eFORM.pdf
PDF • 1.3 MB
Aufforderung zur Abgabe Qualifizierungsantrag & Kompaktmemo.pdf
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Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.