Projekt-ID: #AOK25036-991

Open-House-Verfahren - Ambulante Venetherapie

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Projektbeschreibung

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der ambulanten Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Ziel des Vertrages ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen Behandlung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit symptomatischer Varikose durch moderne, minimalinvasive Verfahren. Allen geeigneten Leistungserbringern steht der Beitritt zu identischen, nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen offen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen; der Vertrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Lose

1 Los

Gegenstand dieses Vertrages zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V ist die ambulante Behandlung von Varikosen der unteren Extremitäten durch moderne endoluminale Verfahren - Lasertherapie oder Radiofrequenzablation - einschließlich Diagnostik, Eingriff und Nachsorge. Ziel ist die Verbesserung der Behandlungsqualität, die wohnortnahe Versorgung und die Vermeidung nicht notwendiger stationärer Eingriffe bei Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Versorgung umfasst insbesondere: - individuelle Anamnese und sonografische Diagnostik (farbkodierte Duplexsonografie, ggf. ergänzende funktionelle Verfahren), - Die Indikationsstellung erfolgt nach den Kriterien der jeweils gültigen Leitlinie "Diagnostik und Therapie der Varikose" der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (CEAP-Klassifikation ? C3 S). - Durchführung der endoluminalen Therapie mittels Laser- oder Radiofrequenzverfahren unter Einhaltung der medizinischen und hygienischen Standards, - Behandlung eventueller Komplikationen, soweit ambulant möglich, - standardisierte Nachsorge und Verlaufskontrolle, - Dokumentation der Ergebnisse und qualitätssichernde Maßnahmen. Die Vergütung erfolgt pauschaliert außerhalb der vertragsärztlichen Gesamtvergütung (§ 140a Abs. 2 SGB V) und direkt zwischen Leistungserbringer und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Abrechnung wird auf Grundlage des § 295 Abs. 1b SGB V im Wege der elektronischen Datenübertragung durchgeführt. Mit diesem Vertrag verfolgt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Ziele einer qualitativ hochwertigen, evidenzbasierten und wirtschaftlichen Versorgung. Die konkreten Vergütungssätze sind in der Anlage 2 (Leistungs- und Vergütungsverzeichnis) zum Vertrag nach § 140a SGB V festgelegt. Der Eignungsnachweis erfolgt im Open-House-Verfahren durch eine standardisierte Teilnahmeerklärung mit Anlage "Nachweisführung", die dem Vertrag ebenfalls beiliegt.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2027

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Vergabeunterlagen

A0_Vertrag.pdf

PDF • 150.0 KB

AOK25036-991 FAQ- Liste (1).pdf

PDF • 82.9 KB

Formblatt_Nachweisfuehrung.docx

DOCX • 36.1 KB

Formblatt_Teilnahmeerklaerung.docx

DOCX • 32.2 KB

Varizen_Leistungsbeschreibung.pdf

PDF • 76.6 KB

A2_Varizen_Leistungen.pdf

PDF • 123.3 KB

A3_Varizen_Indikation.pdf

PDF • 86.5 KB

A4_Varizen_Anforderungen.pdf

PDF • 91.4 KB

A1_Varizen_Teilnahmeerklaerung.pdf

PDF • 183.8 KB

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