Erbringung von Fachplanungsleistungen der Bauphysik nach HOAI 2021 gem. Auftragsbekanntmachung im Rahmen der Kernsanierung der Sporthalle des Burggymnasiums in 61169 Friedberg.
Das grundsätzliche Projektziel ist eine grundlegende Sanierung der Innenräume in Teilbereichen des Hauptgebäudes sowie eine Dachsanierung des Hauptgebäudes vorrangig aus brandschutztechnischer und aus energetischer Sicht inkl. baulicher und anlagentechnischer Anpassungen an den aktuellen "Leitfaden Wirtschaftliches Bauen" an Schulen des Wetteraukreises und an den Stand der Technik sowie die Herstellung eines bauordnungsrechtlich genehmigten Zustands, unter Wahrung weiterer notwendiger gesetzlicher Erfordernisse (u. a. ArbSchG, UVV, DGUV) oder sinnvoller Verbesserungen. Dabei soll das in die Jahre gekommenen Gebäude zusätzlich an die aktuellen Erfordernisse der schulischen Belange angepasst und bei Bedarf auch entsprechende umfangreichere Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Weitere Anforderungen wie bspw. an Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Barrierefreiheit, etc. sind im Rahmen der Bestandsaufnahme ebenfalls zu prüfen. Der genaue Prüfumfang wird hier nicht abschließend beschrieben und kann sich bei Bedarf jederzeit auf weitere notwendige Untersuchungen erweitern (bspw. notwendige statische Untersuchungen). Die vor- und nachstehende Maßnahmenbeschreibung bzw. der -umfang ist dabei ebenfalls nicht abschließend. Sie ist im Rahmen der LPH 1-3 zu prüfen, zu ermitteln und mit dem Wetteraukreis final abzustimmen. Im Rahmen der brandschutztechnischen Betrachtung ist u. a. die Überprüfung des vorhandenen Brandschutzkonzepts erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand liegt für das Hauptgebäude ein Brandschutzkonzept aus dem Jahre 2016 vor. Nach aktueller Betrachtung sind grundlegende Abweichungen zwischen Soll- und IST-Zustand erkennbar, für die vorhandene und weitere mögliche Kompensationsmaßnahmen zu prüfen und mit der Baugenehmigungsbehörde sowie dem vorbeugenden Brandschutz abzustimmen sind. Für alle Neubauten und Sanierungen kreiseigener Gebäude wird bei technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit über die geltende Gesetzgebung (Gebäudeenergiegesetz) hinaus eine möglichst hohe Gebäudeenergieeffizienz und Nachhaltigkeit angestrebt. Neu- bzw. Erweiterungsbauten und energetische Sanierungen sind grundsätzlich mindestens nach dem jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG auszuführen bzw. es sind dabei dessen Vorgaben einzuhalten oder zu übertreffen. Aus energetischer Sicht sollen die Gebäude nach der Sanierung grundsätzlich den erforderlichen Mindeststandards der aktuellen gesetzlichen Regelungen entsprechen und sind entsprechend zu ertüchtigen. Für die Gebäude soll hierbei insgesamt der EH55-Standard oder besser erreicht werden. Die Außenwände des Hauptgebäudes wurden in den vergangenen Jahren bereits umfangreich saniert. Grundsätzlich ist die energetische Sanierung ganzheitlich zu betrachten, der genaue Umfang wirtschaftlich abzuwägen und entsprechend zu dokumentieren. Eine genaue Festlegung erfolgt dann innerhalb der Planungsphase auf Basis von vorzulegenden Entscheidungsvorlagen, sofern erforderlich. Es ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen, welche möglichen Förderungen beantragt und in Anspruch genommen werden können. Es dürfen keine Veränderungen an bereits sanierten und modernisierten Anlagen und Bereichen aus vergangenen Fördermaßnahme vorgenommen werden, da sie sich ggf. förderschädlich auf die vorgenannte Maßnahme auswirken könnten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen!
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.