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Projekt-ID: #E14273534

Ertüchtigung Klimaanlage 30m Antenne

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26.03.26 Frist

Projektbeschreibung

Ziel der Ausschreibung ist die Ertüchtigung Klimaanlage 30m Antenne am DLR-Standort Weilheim. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung „Anlage A – Leistungsbeschreibung – Ertüchtigung der Kälteanlage für eine 30m (S68) Antenne vom 22. Januar 2026“ – Anlage A (Vertragsunterlagen) zu entnehmen. Zu beachten ist weiterhin Folgendes: Es gelten die Bestimmungen des Satellitendatenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor Sicherheitsbedrohungen der Bundesrepublik Deutschland durch Verbreitung hochwertiger Erdfernerkundungsdaten - SatDSiG). Die Vorgaben des für das Projekt geltenden Exportkontrollrechts müssen Berücksichtigung finden, dies betrifft insbesondere den Umgang mit Gütern unter der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und der Export Administration Regulations (EAR). Die Mitarbeiter des Bieters müssen die deutsche Sprache beherrschen. Das Herkunftsland der eingesetzten Personen darf nicht von einem Land der Staatenliste des BMI sein. Die Personen müssen fachlich und körperlich geeignet, sowie der deutschen Sprache mächtig sein.

Lose

1 Los

Ziel der Ausschreibung ist die Ertüchtigung Klimaanlage 30m Antenne am DLR-Standort Weilheim. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung „Anlage A – Leistungsbeschreibung – Ertüchtigung der Kälteanlage für eine 30m (S68) Antenne vom 22. Januar 2026“ – Anlage A (Vertragsunterlagen) zu entnehmen. Zu beachten ist weiterhin Folgendes: Es gelten die Bestimmungen des Satellitendatenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor Sicherheitsbedrohungen der Bundesrepublik Deutschland durch Verbreitung hochwertiger Erdfernerkundungsdaten - SatDSiG). Die Vorgaben des für das Projekt geltenden Exportkontrollrechts müssen Berücksichtigung finden, dies betrifft insbesondere den Umgang mit Gütern unter der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und der Export Administration Regulations (EAR). Die Mitarbeiter des Bieters müssen die deutsche Sprache beherrschen. Das Herkunftsland der eingesetzten Personen darf nicht von einem Land der Staatenliste des BMI sein. Die Personen müssen fachlich und körperlich geeignet, sowie der deutschen Sprache mächtig sein. Die endgültige Auftragsvergabe erfolgt unter Voraussetzung der Freigabe durch den Zuwendungsgeber.

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