Projekt-ID: #LOT-0001 01-2025

Planungsleistungen – Sanierung Unteres Schloss Mirow

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Projektbeschreibung

Die Stadt Mirow ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und liegt inmitten der Mecklenburgischen Kleinseenplatte, direkt am Mirower See. Die Stadt Mirow gehört zum Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte (Körperschaft des öffentlichen Rechts), § 125 KV M-V. Das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte beschafft die nachgefragten Leistungen für die Stadt Mirow. Die Stadt Mirow ist Eigentümerin des Unteren Schlosses in Mirow und beabsichtigt zur zukünftigen Nutzung des derzeitig weitgehend leerstehenden Schlosses mit Flügelgebäude umfangreiche Aus- und Umbauarbeiten denkmalgerecht zum Erhalt der Gebäude durchzuführen. Insgesamt sollen für die Stadt Mirow dringend notwendige kulturelle Einrichtungen im Schloss und dem Flügelgebäude untergebracht werden. Vor diesem Hintergrund sucht die Auftraggeberin geeignete Auftragnehmer, welche die erforderlichen Planungsleistungen zur Sanierung / Restaurierung des Unteren Schlosses Mirow mit Flügelgebäude und Außenanlagen übernehmen. Es ist vorgesehen, die erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen in folgender Losaufteilung zu vergeben: • Los 1: Leistungen der Objektplanung gemäß § 35 HOAI • Los 2: Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI • Los 3: Fachplanerleistungen "Elektro" (Technische Ausrüstung) gemäß § 55 HOAI • Los 4: Fachplanerleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI

Lose

4 Lose

Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 vorgesehen. Die Beauftragung der weiteren Grundleistungen bleibt der Auftraggeberin vorbehalten (einseitige Option). Der gestufte Abruf und die Erbringung weiterer Leistungsstufen bzw. -phasen (Lph. 5-9) hängt von der Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Vorhabens ab (Fördermittelbeantragung). Die Erbringung der Planungsleistungen zu den Leistungsphasen 3 und 4 ist Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag durch die Auftraggeberin.

Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 vorgesehen. Die Beauftragung der weiteren Grundleistungen bleibt der Auftraggeberin vorbehalten (einseitige Option). Der gestufte Abruf und die Erbringung weiterer Leistungsstufen bzw. -phasen (Lph. 5-9) hängt von der Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Vorhabens ab (Fördermittelbeantragung). Die Erbringung der Planungsleistungen zu den Leistungsphasen 3 und 4 ist Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag durch die Auftraggeberin.

Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 vorgesehen. Die Beauftragung der weiteren Grundleistungen bleibt der Auftraggeberin vorbehalten (einseitige Option). Der gestufte Abruf und die Erbringung weiterer Leistungsstufen bzw. -phasen (Lph. 5-9) hängt von der Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Vorhabens ab (Fördermittelbeantragung). Die Erbringung der Planungsleistungen zu den Leistungsphasen 3 und 4 ist Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag durch die Auftraggeberin.

Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 vorgesehen. Die Beauftragung der weiteren Grundleistungen bleibt der Auftraggeberin vorbehalten (einseitige Option). Der gestufte Abruf und die Erbringung weiterer Leistungsstufen bzw. -phasen (Lph. 5-9) hängt von der Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Vorhabens ab (Fördermittelbeantragung). Die Erbringung der Planungsleistungen zu den Leistungsphasen 3 und 4 ist Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag durch die Auftraggeberin.

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