Der Auftrag: Geflüchtete mit einem Schutzstatus sollen aus der kommunalen (zentralen oder dezentralen) Unterbringung in eigene Wohnungen begleitet und in allen erforderlichen Belangen, in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Umzug, im neuen Umfeld unterstützt werden. Die Zielgruppe: 1. neu zugewiesene Flüchtlinge mit einem vorhandenen Schutzstatus, 2. Geflüchtete, die im Asylverfahren dem Landkreis Gifhorn zugewiesen wurden und während des Aufenthaltes in der kommunalen Unterkunft einen Schutzstatus erhalten. Dabei sind bereits bestehende Unterstützungsangebote durch Ehrenamt oder Beratungsstellen aktiv einzubeziehen und zu erhalten. Eine Zusammenarbeit und Aufgabenzuständigkeit findet durch Absprachen statt. 3. Geflüchtete, die während des Aufenthaltes in der kommunalen Unterbringung im Landkreis Gifhorn ihren Schutzstatus erhalten und selbstständig eine Wohnung finden, aber noch Unterstützung im neuen Lebensumfeld benötigen. 4. So genannte „Fehlbeleger“, Anerkannte, die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit noch kommunal untergebracht sind (ggf. in Samtgemeinden/ Städten des Landkreises Gifhorn 5. Sind schutzberechtigte Geflüchtete aus den oben genannten Gruppen bereits in einer eigenen Wohnung, sind sie nur nach begründeter Einzelfallprüfung in die unterstützenden Angebote des Projekts Versorgungslücke zu überführen. Die Stabsstelle Integration des Landkreises Gifhorn hält sich vor während der Projektlaufzeit, die Zielgruppen aufgrund der geopolitischen Weltlage anzupassen.
Der Auftrag: Geflüchtete mit einem Schutzstatus sollen aus der kommunalen (zentralen oder dezentralen) Unterbringung in eigene Wohnungen begleitet und in allen erforderlichen Belangen, in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Umzug, im neuen Umfeld unterstützt werden. Die Zielgruppe: 1. neu zugewiesene Flüchtlinge mit einem vorhandenen Schutzstatus, 2. Geflüchtete, die im Asylverfahren dem Landkreis Gifhorn zugewiesen wurden und während des Aufenthaltes in der kommunalen Unterkunft einen Schutzstatus erhalten. Dabei sind bereits bestehende Unterstützungsangebote durch Ehrenamt oder Beratungsstellen aktiv einzubeziehen und zu erhalten. Eine Zusammenarbeit und Aufgabenzuständigkeit findet durch Absprachen statt. 3. Geflüchtete, die während des Aufenthaltes in der kommunalen Unterbringung im Landkreis Gifhorn ihren Schutzstatus erhalten und selbstständig eine Wohnung finden, aber noch Unterstützung im neuen Lebensumfeld benötigen. 4. So genannte „Fehlbeleger“, Anerkannte, die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit noch kommunal untergebracht sind (ggf. in Samtgemeinden/ Städten des Landkreises Gifhorn 5. Sind schutzberechtigte Geflüchtete aus den oben genannten Gruppen bereits in einer eigenen Wohnung, sind sie nur nach begründeter Einzelfallprüfung in die unterstützenden Angebote des Projekts Versorgungslücke zu überführen. Die Stabsstelle Integration des Landkreises Gifhorn hält sich vor während der Projektlaufzeit, die Zielgruppen aufgrund der geopolitischen Weltlage anzupassen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.