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Projekt-ID: #S21.2025-159.001

Elbdeicherhöhung Wetterndorf - Naturschutzfachliche Leistungen

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20.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Naturschutzfachliche Leistungen im Zusammenhang mit der Elbdeicherhöhung Wetterndorf. Die Ergebnisse aus den errechneten Bemessungswasserständen der BAW und der Wellenauflaufhöhe der Forschungsstelle Küste des NLWKN haben einen Unterbestick der Elbdeichhöhen im Verbandsgebiet des Deichverbandes der I. Meile Altenlandes ergeben. Basierend auf diesen Berechnungen wurde das Bestick für die Elbdeiche des Deichverbandes der I. Meile Altenlandes amtlich festgesetzt und im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 22 (5324) am 13.05.2020 veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Ergebnisse und Festsetzungen ist daher eine Verstärkung und Erhöhung des Elbdeiches zwischen dem Sperrwerk Lühe und dem Schöpfwerk Hollern-Twielenfleth geplant. Die Deichkilometrierung des Elbdeiches befindet sich bei dem Sperrwerk Lübe bei 571+750 und endet am Sperrwerk Hollern-Twielenfelth bei 565+650. Der Bauabschnitt hat somit eine Länge von ca. 6 km. Der Deichkörper soll im Zuge der Maßnahme gemäß der amtlichen Bestickfestsetzung auf +9,60 bzw. +10,10 m ü. NHN erhöht werden. Hierbei ist die Deichhöhe von der Lage des Hauptdeiches zu der Elbe abhängig. Die Deichböschungen sind der Regelbauweise mit 1:3 (binnen) und 1:4 (außen) gleichbleibend, wodurch sich das Deichprofil verbreitert. Der Treibselräumweg ist im Zuge der Deichnacherhöhung gemäß den Bestickvorgaben höher zu legen, sodass dieser bei einem Neubau des Deiches den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ebenso wird die Deichberme zwischen Deichaußenböschung und Treibselräumweg verbreitert. Sofern eine weitere Erhöhung notwendig wird, bedarf es dadurch keiner erneuten Erhöhung des Weges. Durch die Nacherhöhung des Elbdeiches kann der Küsten- und Hochwasserschutz in diesem Bereich wiederhergestellt und gewährleistet werden. Der Vorschlag für den vorläufigen Untersuchungsrahmen gemäß § 15 UVPG zur Elbdeicherhöhung Wetterndorf gibt den Untersuchungsrahmen vor. Das Scopingverfahren fand von Mitte bis Ende 2024 schriftlich statt. Es gab hinsichtlich des Untersuchungsumfang keine Einwendungen. Der Bericht zum vorläufigen Unter-suchungsrahmen gemäß § 15 UVPG sind zur Information als Unterlage 001 beigefügt. Ergänzend zur v. g. §15 UVPG sind zusätzliche Flächen im Bereich des Lühe-Sperrwerks hinzugekommen. Ebenso ist eine Untersuchung der Fische und des Makrozoobenthos an der Deichlinie, dem Sperrwerk und der Lühe erforderlich. Ein Plan des Untersuchungsgebiets ist ebenfalls zur Information beigefügt.

Lose

1 Los

Die Leistung umfasst die Bestandsaufnahme der Fauna (Brut- und Rastvögel) und der Flora sowie der Fische und des Makrozoobenthos. Im Anschluss soll der Bericht Bestandserfassung aufgestellt werden. Die Kartierung soll in 2025/2026 erfolgen. Nach Fertigstellung der Kartierungen sollen die Ergebnisse dem AG zur Verfügung gestellt werden. Anschließend sollen die naturschutzfachlichen Texte aufgestellt werden. Bestandteile sind hierbei der UVS-Bericht (HOAI 2021, Anlage 1.1), der Landschaftpflegerischer Begleitplan (LBP), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und die FFH-Verträglichkeitsstudie (Prüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz). Falls erforderlich sind u.a. die Abweichungsunterlagen gem. § 34 Bundesnaturschutzgesetz und der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufzustellen. Des Weiteren sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens Erwiderungen auf Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren, Überarbeitungen der naturschutzfachlichen Texte - falls erforderlich -, die Vorbereitung und Teilnahme am Erörterungstermin notwendig. Bei Notwendigkeit ist während der Bauphase eine Umweltbaubegleitung (UBB) zu leisten.

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