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Projekt-ID: #2150/26

Umbau, Sanierung und Erweiterung der Herigoyen Grund- und Mittelschule in Sulzbach am Main

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27.07.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Marktgemeinde Sulzbach a. Main plant den Umbau mit Sanierung und Erweiterung der Herigoyen Grund- und Mittelschule in Sulzbach a. Main.Der gesamte Schulkomplex soll umfassend überarbeitet und neu strukturiert werden. Dies umfasst Teilabbrüche, Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen durch Anbauten bzw. ergänzende Neubauten. Es liegen eine Raumbedarfsermittlung sowie eine Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Varianten vor. Die Umsetzung ist in 3 Bauabschnitten geplant. Die Gesamtkosten werden vorläufig mit 14,85 Mio. € brutto ermittelt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln nach FAG/FAZR sowie durch die bayerische OGTS‑Förderung im Rahmen offener Ganztagsangebote an Schulen gefördert. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für die Anlagengruppen 4, 5 und 6, anteilig 8 (Fachplanungsleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff) - bauabschnitts- und stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 für das Gesamtprojekt (BA 1-3) einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung (Beauftragungsstufen: Stufe 1: LPH 1+2 für BA 1-3, Stufe 2: LPH 3+4 für BA 1-3, Stufe 3: LPH 5 -7 je BA, Stufe 4: LPH 8+9 je BA). Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. Der AG strebt möglichst einfache, robuste und wartungsarme Lösungen mit reduziertem Automationsgrad an; Low‑Tech‑ bis Standard‑Lösung (z.B. KNX-Bussytem); eine eigenständige Gebäudeautomation soll entfallen. Der erforderliche Automationsanteil (KG 480) kann – sofern fachlich sinnvoll – anteilig in den ALG der HLS‑ und ELT‑Planung berücksichtigt werden, ohne eine separate ALG 8 auszuweisen.Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG, Landesförderung Ganztag); Die Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. Beraten des AG, sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, nach FAG, Landesförderung Ganztag). Demontageplanung bestehender ELT‑Technik in LPH 2/3 (Eventualposition). Mögliche technische Einbauten in den Außenanlagen (Eventualposition). Es liegen eine Raumbedarfsermittlung sowie eine Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Varianten vor. Die Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für die Planung und weitere Bearbeitung. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. Mit den vorliegenden Unterlagen ist die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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