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Projekt-ID: #03_199801_258224

2024-81_B51_OU_Barnstorf_Faunistische_Kartierungen_ex-post_Bekanntmachung

services
340.000 € Budget

Projektbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, plant im Zuge der B51 die Ortsumgehung Barnstorf. Für das Bauvorhaben sind faunistische Kartierungen durchzuführen. Die erhobenen faunistischen Daten werden für die Bearbeitung des LBPs, einer FFHVerträglichkeitsprüfung, eines Artenschutzbeitrags, einer UVS sowie eines Klimaschutzfachbeitrag benötigt. Es sind Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Libellen zu untersuchen. Das Gutachten "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag", Schlussbericht 2014 (Hrsg. BMVI) ist als Wissensdokument Grundlage für Faunistische Leistungen. Der Begriff "Methodenblätter" bezieht sich auf die Methodenblätter in diesem Gutachten. Beschreibung des Bauvorhabens: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsberiech Nienburg, plant im Zuge der Bundesstraße 51 die Ortsumgehung Barnstorf. Die Ortschaft befindet sich zwischen den Städten Diepholz und Twistringen im Landkreis Diepholz. Die B 51 verläuft zwischen den Oberzentren Bremen und Osnabrück über die Mittel- und Grundzentren der Ortslagen Bassum, Twistringen, Barnstorf, Diepholz und Bohmte und stellt damit einen überregional und regionalbedeutenden Bundesstraßenverlauf dar. Großräumig werden die Oberzentren Bremen und Osnabrück über die westlich der B 51 parallel verlaufende BAB 41 verbunden, sodass die B 51 auch als Umleitungsfunktionen fungiert.

Lose

1 Los

Randbedingungen und Zwangspunkte - Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Die Unterlagen des Vorentwurfs werden als Wissensdokument vorausgesetzt. - Das "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau HVA F-StB" (Ausgabe: April 2022; Hrsg: BMVI) ist zu berücksichtigen - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Vorhandene Daten des Auftraggebers sind zu berücksichtigen. - Bei der Bearbeitung ist die TVB-Landschaft (Ausgabe 2021) zu berücksichtigen und anzuwenden. - Beim Parken auf den Wirtschaftswegen ist auf die Belange der Forst- und Landwirtschaft Rücksicht zu nehmen. Das Befahren der Wege muss weiterhin gewährleistet bleiben.

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