Die FFH-Richtlinie hat das Ziel, auf europäischem Gebiet der Mitgliedsstaaten zur Sicherung der biologischen Vielfalt für die natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tierarten und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse einen günstigen Erhaltungszustand zu wahren oder wiederherzustellen. Das FFH-Monitoring dient dem Überwachungsgebot nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie, der die EU-Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhänge II, IV und V) in ihrem Hoheitsbereich verpflichtet. Es ist damit wesentliche Grundlage für den Durchführungsbericht nach Artikel 17 der FFH-RL, der die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre in die Lage versetzt einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen des FFH-Monitorings an die EU-Kommission zu übermitteln. Der künftige Berichtszeitraum (BZR) erstreckt sich von 2025 – 2030, er ist der sechste seit Inkrafttreten der FFH-RL (= BZR 6). Bund und Länder haben sich auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt, das entweder über Stichproben oder im Totalzensus sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten erfolgt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des FFH-Monitorings für die Artengruppen Amphibien (Los 1), Reptilien (Los 2) und Großmuscheln (Los 3) in Bayern.
AMPHIBIEN
Reptilien
Großmuscheln
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.