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Projekt-ID: #BauR H-40069-2026

Objektplanung nach § 34 HOAI, LPH 1-9, Generalsanierung und Erweiterung eines denkmalgeschützten Hauses für Kinder in der Herrnstr.19a, München.

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28.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Objektplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9, Generalsanierung und Erweiterung eines denkmalgeschützten Kindergartens/-hortes in der Herrnstraße 19a, 80539 München. Die Landeshauptstadt München plant eine Generalsanierung und Erweiterung des Hauses für Kinder von bisher 3 Gruppen (75 Kinder) zu einem Haus für Kinder mit möglichst 6 Gruppen (150 Kinder), 3 Kindergarten- und 3 Hortgruppen. Die Gruppenanzahl/ -aufteilung kann noch variieren. Aktuell laufen Untersuchungen, um die baurechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären. Es muss der Denkmalschutz des Einzeldenkmals und des gesamten Ensembles beachtet werden. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse auf dem Grundstück, bedingt durch die Nachbarbebauung und den größtenteils geschützten Baumbestand, ist ein möglichst kompakter Baukörper und evtl. eine Dachnutzung für die benötigten Freiflächen notwendig. Das Bestandsgebäude ist ein eingeschossiger Pavillon aus den 1950er Jahren mit leichtem Satteldach. Zu beiden Seiten befinden sich weitere denkmalgeschützte Gebäude, deren Fassaden möglichst wenig beeinträchtigt werden sollen. Der Pausenhof der Schule ist zugleich auch Freibereich der Kindertagesstätte. In Zukunft sollen die Nutzungen jedoch nach Möglichkeit entflochten werden. Gewünschte NUF (1-7): ca. 950 m² (kann nach Abhängigkeit der Gruppenanzahl noch variieren).

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Objektplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9, Generalsanierung und Erweiterung eines denkmalgeschützten Kindergartens/-hortes in der Herrnstraße 19a, 80539 München. Die Landeshauptstadt München plant eine Generalsanierung und Erweiterung des Hauses für Kinder von bisher 3 Gruppen (75 Kinder) zu einem Haus für Kinder mit möglichst 6 Gruppen (150 Kinder), 3 Kindergarten- und 3 Hortgruppen. Die Gruppenanzahl/ -aufteilung kann noch variieren. Aktuell laufen Untersuchungen, um die baurechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären. Es muss der Denkmalschutz des Einzeldenkmals und des gesamten Ensembles beachtet werden. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse auf dem Grundstück, bedingt durch die Nachbarbebauung und den größtenteils geschützten Baumbestand, ist ein möglichst kompakter Baukörper und evtl. eine Dachnutzung für die benötigten Freiflächen notwendig. Das Bestandsgebäude ist ein eingeschossiger Pavillon aus den 1950er Jahren mit leichtem Satteldach. Zu beiden Seiten befinden sich weitere denkmalgeschützte Gebäude, deren Fassaden möglichst wenig beeinträchtigt werden sollen. Der Pausenhof der Schule ist zugleich auch Freibereich der Kindertagesstätte. In Zukunft sollen die Nutzungen jedoch nach Möglichkeit entflochten werden. Gewünschte NUF (1-7): ca. 950 m² (kann nach Abhängigkeit der Gruppenanzahl noch variieren).

Vertragslaufzeit 30.06.2026 – 30.12.2034

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