Im Hündfelder Moor sollen störende Gehölze (vor allem Birken, teilweise Weiden und Erlen) auf rund 36,4 ha entfernt werden, um die Flächen für die Wiedervernässung und Renaturierung des Hochmoores vorzubereiten. Dazu gehören außerdem das Entfernen von etwa 720 m Weidezäunen, das Zusammenziehen und Lagern des Gehölzschnitts sowie die Einrichtung und der Rückbau der Baustelle unter strengen Naturschutzauflagen.
Das Hündfelder Moor ist Teil des Natura-2000-Gebiets „Amtsvenn und Hündfelder Moor“ sowie eines Naturschutzgebiets mit europaweiter Bedeutung. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich auf den Moorflächen insbesondere Birkenaufwuchs entwickelt. Daneben kommen Weiden und Erlen vor. Diese Gehölze beeinträchtigen die Entwicklung des Hochmoores erheblich, da sie durch Beschattung, Laubeintrag und eine erhöhte Wasserverdunstung den Wasserhaushalt und die moortypische Vegetation negativ beeinflussen. Die Entfernung der Gehölze ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die geplante Wiedervernässung und die langfristige Entwicklung moortypischer Lebensräume. Im Hündfelder Moor sollen daher störende Gehölze (vor allem Birken, teilweise Weiden und Erlen) auf rund 36,4 ha entfernt werden, um die Flächen für die Wiedervernässung und Renaturierung des Hochmoores vorzubereiten. Dazu gehören außerdem das Entfernen von etwa 720 m Weidezäunen, das Zusammenziehen und Lagern des Gehölzschnitts sowie die Einrichtung und der Rückbau der Baustelle unter strengen Naturschutzauflagen. Da Moorböden äußerst empfindlich auf Belastungen reagieren, ist der Einsatz von Maschinen nur eingeschränkt möglich. Auf Moor- und Torfflächen darf ein Bodendruck von 200 g/cm² nicht überschritten werden. Deshalb erfolgt ein Großteil der Arbeiten motormanuell oder mit speziell ausgerüsteten Maschinen mit geringer Bodenbelastung.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.