Projekt-ID: #180, Vo - 185/2025-LGS

Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Bau einer Stützwand für eine Boulderanlage

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Projektbeschreibung

Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Bau einer Stützwand für eine Boulderanlage

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Die räumlichen und örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Topographie des östlichen Hanges der ehemaligen Deponie Haidmühle erfordern unter Berücksichtigung der Schaffung eines vielseitigen Spiel- und Sportangebotes und aufgrund der geplanten Wegeführung auf den Deponieberg den Bau einer Stützwand. Neben der reinen Stützfunktion soll diese Wand das sportliche Bouldern ermöglichen. Geplant ist schließlich eine Boulderwand im öffentlichen frei zugänglichen bewetterten Außenbereich auf bzw. an einer bauseits erstellten erdstatisch wirkenden Stahlbetonstützwand. Eine Routensetzung erfolgt mittels einer nachträglich auf das Stahlbetonstützbauwerk aufzubringenden Boulderoberfläche. Das Material der Boulderoberfläche ist nicht vorgegeben, soll aber eine dauerhafte Nutzung im Außenbereich gewährleisten und ist auf die Stützwandkonstruktion nachträglich aufzubringen. Gewünscht ist neben einer möglichst spannenden und vielfältigen Gestaltung der Kletterrouten eine hochwertige und attraktive Oberfläche, die sich gut in das entwurfliche Gesamtkonzept der Daueranlagen der LGS einfügt. Daher wird die Stützwand unterschiedliche Höhenabwicklungen aufweisen, um das Übersteigen der Wand zu ermöglichen bzw. in anderen Abschnitten zu verhindern und als Absturzsicherung zu dienen. Die zu herzustellende Wandabwicklung der Stützwandkonstruktion soll ca. 44 m bis 54m bei einer Wandhöhe von ca. 1,50m bis ca. 5,50m betragen. Neben überkletterbaren Bereichen, werden Abschnitte über 3,0m bis 5,50m Höhe nicht überkletterbar ausgebebildet. Neben der beboulderbaren Wandfläche werden auch rückwärtige Teilflächen der Stützwandkonstruktion - diese dienen als Brüstung / Absturzsicherung - sowie Wandköpfe nachträglich in die nachträgliche bauseitige Ausgestaltung der Oberfläche einbezogen und schließlich durch die Boulderoberfläche überdeckt. Die Oberfläche des Stützbauwerkes ist somit in später sichtbaren Bereichen überdeckt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3, Nr. 3 VOB/A EU werden die spezifischen Anforderungen im Rahmen von voraussichtlich einem Verhandlungsgespräch finalisiert. In diesem Verhandlungsgespräch zusammen mit dem nachfolgenden Gewerk Boulderoberfläche werden zum Beispiel auch Anforderungen aus der tragenden Unterkonstruktion aus der Boulderoberfläche an das Stützbauwerk final diskutiert und festgelegt. Gegenstand des Auftrages sind die erforderlichen Bauleistungen zur Errichtung des Stützbauwerkes auf Grundlage einer im Rahmen des Verfahrens noch vorgelegten Leistungsbeschreibung. Die Vergütung wird durch Abschlagszahlungen und eine Schlusszahlung erfolgen. Die Anlage wird durch einen Prüfsachverständigen (Tragwerksplaner / Prüfstatiker) während der Herstellung begleitet und erst nach Mangelfreiheitdurch durch den Auftraggeber abgenommen. Nicht Gegenstand der Leistung Bau einer Stützwand für eine Boulderwand sind die Leistungen zur tragenden Unterkonstruktion der Boulderoberfläche sowie die Boulderoberfläche selbst. Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind ebenfalls nicht die Herstellung der angrenzenden Belagsflächen wie Wege und Fallschutzflächen der Bewegungsfläche für Alle. Hier sind andere Unternehmen im Vorfeld bzw. im Nachgang tätig.

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