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Projekt-ID: #FB 66-B-2025-009

Infrastruktur am Riebeckplatz zur Errichtung des Zukunftszentrums zusammen mit Leitungsversorgern, Umbau und Baufeldfreimachung

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08.07.25 Frist

Projektbeschreibung

Umbau und Baufeldfreimachung am Riebeckplatz im Rahmen des Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation mit Leitungs- und Systemanpassungen

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Mit Beschluss des Kabinetts vom 01. März 2023 hat die Bundesregierung nach Durchführung eines bundesweiten Wettbewerbs die Stadt Halle (Saale) als künftigen Standort des "Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation" (in folgenden Zukunftszentrum genannt) benannt. Nach dieser Grundsatzentscheidung hat der Bund am 22. April 2024 einen internationalen Architekturwettbewerb begonnen. Der Wettbewerb soll im 2. Quartal 2025 mit der Preisgerichtssitzung abgeschlossen werden. Der Baubeginn soll nach derzeitigem Stand im Jahr 2028 erfolgen, die Eröffnung im Jahr 2030. Seit der Standortentscheidung haben Treffen mit Vertretern des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt stattgefunden, in denen u. a. auch die Ziele für die Optimierung des Standorts diskutiert und bearbeitet wurden. Im "Grundsatzbeschluss zur Transformation von Grünflächen und Verkehr am Riebeckplatz" zum Zukunftszentrum beschloss der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) am 30.08.2023 (Vorlage-Nr. VII/2023/05851), die zum Riebeckplatz führenden Verkehrsanlagen und Infrastrukturen sowie den Riebeckplatz neu zu ordnen, um der Bundesrepublik Deutschland den Bau des Zukunftszentrums mit Grünfläche/Park in optimierter Umgebung zu ermöglichen. Die Stadt Halle (Saale) wird hierfür beim Riebeckplatz bestehende Straßenführungen anpassen und die derzeit über den Riebeckplatz führenden Brücken zurückbauen bzw. aus dem Verkehrsnetz des motorisierten Individualverkehrs nehmen. Der Riebeckplatz ist im Stadtgebiet von Halle (Saale) der zentrale Knotenpunkt für den Fernverkehr, welcher mehrere wichtige Bundesstraßen (B 6 mit Anschluss an die B 91 und B 80 mit Verbindung an die B 100) und innerstädtische Hauptstraßen (Magdeburger und Delitzscher Straße) miteinander verbindet. Das hallesche Hauptstraßennetz konzentriert sich überwiegend am Riebeckplatz (sowie dem Rennbahnkreuz) und verfügt nur über einen einzigen leistungsfähigen Saaleübergang. Andernorts oft übliche Ring- und Tangentensysteme existieren in Halle aufgrund der Bebauungsstruktur nur eingeschränkt mit der im Osten verlaufenden Europachaussee. Damit ist die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes insbesondere von der Leistungsfähigkeit des Riebeckplatzes abhängig. Der Riebeckplatz ist der verkehrsreichste Platz in Mitteldeutschland. Dessen Verkehrsaufkommen liegt in Spitzenzeiten bei 80.000 Fahrzeugen pro Tag; 52 Straßenbahnzügen pro Stunde (5 Linien) und zahlreiche örtliche und überörtliche Buslinien (17 Linien) bedienen den direkt angrenzenden zentralen Busbahnhof. Daher ist es weitestgehend ausgeschlossen, wesentlichen Umleitungsverkehr über angrenzende Nebennetzstraßen zu führen. Somit ist bei der Umsetzung der komplexen Baumaßnahme höchstes Augenmerk darauf zu richten, dass die notwendigen Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich gehalten und Sperrungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Als weitere Herausforderung kommt hinzu, dass der Riebeckplatz hinsichtlich der Infrastrukturausstattung der zentrale Leitungsverteilerknoten in den halleschen Mediennetzen ist. Der Umbau erfordert daher umfangreiche Um- und Neuverlegungen von Versorgungsleitungen verschiedener Sparten der Stadtwerke Halle (Saale). Es ist das Ziel der Stadt Halle (Saale), das Bauvorhaben unter Berücksichtigung einer optimierten Verzahnung zwischen Planung und Bau zu beschaffen. Die Baufeldfreimachung für das Zukunftszentrum ist bis zum 31.12.2027 fertigzustellen. Die weiteren Zwischen- und Endtermine sind Bestandteil des TU-Vertrages. Der Neubau der Brücken, dessen bautechnische Umsetzung erst nach Abschluss der Baufeldfreimachung als zweckmäßig erachtet wird, ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens. Der Auftraggeber beabsichtigt daher das Bauvorhaben über eine Totalunternehmer-Vergabe zu realisieren. Die funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm nach § 7 c EU VOB/A bildet die Grundlage für die geplante Vergabe des Bauvorhabens an einen Totalunternehmer. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibungen, verwiesen. Auftraggeber und Vergabestelle Vor dem Hintergrund der in Ziffer 2 genannten Gründe erfolgt die Vergabe der Leistungen in gemeinsamer Verantwortung durch mehrere Auftraggeber. Die Stadt Halle (Saale) tritt dabei als Auftraggeber für die Maßnahmen A1 bis A9 sowie B3, B10 und B12 auf. Die Netz Halle GmbH und die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) übernehmen die Auftraggeberschaft für die Maßnahmen B2 und C2 bzw. Bezeichnung aus Leistungsbeschreibung. Die Stadt Halle (Saale) führt das Verfahren als gemeinsamer Vertreter der Auftraggeber. Der Zuschlag erfolgt für den jeweiligen Auftraggeber, auch wenn er von der Stadt Halle (Saale) für die anderen Auftraggeber erteilt werden sollte, so dass mit dem Zuschlag drei Werkverträge zustande kommen. Jeder Auftraggeber haftet nur für den ihn betreffenden Auftrag. Der Zuschlag für alle Verträge kann nur einheitlich an denselben Bieter/dieselbe Bietergemeinschaft erteilt werden, weshalb trotz der unterschiedlichen Auftraggeber eine Gesamtbewertung der Teilnahmeanträge und Angebote auf der Grundlage der bekanntgegebenen Kriterien erfolgt. Sofern nachfolgend von "der Auftraggeber" die Rede ist, meint dies daher immer alle Auftraggeber, die einheitlich von der Stadt Halle (Saale) vertreten werden.

Vertragslaufzeit 31.05.2026 – 30.12.2029

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