Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Ertüchtigung des Brandschutzes der Gebäude des Landesrechnungshofes in Speyer, Leistungsphasen (LPH) 5-8 gem. § 55 HOAI. Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße u. der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Gebäude A u. B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet u. später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus 1960, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten u. Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der LBB, NL Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In Gebäude B soll, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E u. D sowie A u. B u. der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik & Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung u. Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- u. Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- u. Wasserversorgung), Heizungstechnik sowie in den Elektrogewerken. Auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden: -Rohrdurchführungen ohne Abschottung in Wänden u. Geschossdecken -Rohrleitungen mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände geführt -Kabel/Kabelbündel ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände geführt -Kabeltrassen nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund vorhandenen zahlreichen unterschiedl. Fabrikate u. Typen von Kabelschotts, nachträgliche Identifikation praktisch ausgeschlossen Zerstörende Maßnahmen in einigen Bereichen zur Feststellung welche Rohmaterialen verbaut sind. Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Verbaut: Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) u. in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen.
Die Arbeiten der TA umfassen: Anlagengruppe (ALG) 1 - Abwasser-, Wasser- u. Gasanlagen, ermittelte Baukosten 76.362,86 EUR: -Grundlagen der Kostenermittlung für die KG 410 aktualisieren. Ein Großteil der Trinkwasserversorung wurde in allen Gebäuden saniert, hierfür ist eine Bestandserfassung zum Abgleich der bisher geplanten Brandschottungen gegenüber den aktuell noch benötigten Brandschottungen nötig -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A, B Interim, aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für KG 410. Ertüchtigung u. Erneuerung v. Brandschutzdurchführungen ALG 2 - Wärmeversorgungsanlagen, ermittelte Baukosten 61.368,78 EUR: -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A,B Interim, aufbauend auf bereits erstellte Entwurfsplanungen für KG 420. Ertüchtigung u. Erneuerung v. Brandschutzdurchführungen ALG 4 - Starkstromanlagen, ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR: -Elektrotechnische Anlagen u. Installationen werden nicht verändert oder erneuert, aber geringfügige Erweiterungen erforderlich -Durchdringungen für Installationszwecke gemäß brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden u. Decken nachträglich verschlossen -brandschutztechnische Abschottung von Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen -Nachrüstung mit neuen Zuleitungen u. eigener Absicherung von Feuer- u. Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung -Sanierung u. Ertüchtigung gekennzeichnete Wände. Rückbau vorhandener Elektroinstallation. Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. Nachrüstung von Brandschutzhohlwanddosen in Trockenbauwänden mit brandschutztechnische Anforderungen -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen -Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen u. erfolgt nur bei Notwendigkeit -Kennzeichung der Rettungswege in allen Gebäuden mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie Leuchten werden nicht funkvernetzt u. ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -die Erweiterung der Unterverteilungen u. Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung u. Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen u. messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen durch Wände u. Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung u. -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. ALG 5 - Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen, ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR: -Versetzung einer Sprechanlage in Gebäude E. Vorhandenes Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren u. Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- u. Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B u. einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische u. Handmelder, sind batteriebetrieben -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss u. können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert -Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster u. neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion u. Instandsetzung der Anlage auszuschreiben. Baubeginn: Februar 2026 Fertigstellungstermin: Oktober 2027 Beginn der Inbetriebnahmephase: Oktober 2027
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.